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Schaden durch Kanalrückstau

Wenn es infolge von Überschwemmungen bzw. Hochwasser zu Schäden durch Kanalrückstau kommt, dann gelten in der Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherung spezielle Höchstgrenzen für den Schadenersatz durch die Versicherung, da solche Schadenereignisse als „Naturkatastrophen“ eingeordnet werden. Für Naturkatastrophen – das sind z.B. auch Erdbeben, Muren oder Lawinen – gibt es in der Versicherung stets Schadenlimits, die niedriger als die Versicherungssumme liegen

Im Eigenheim-Versicherungsvergleich auf durchblicker können Sie auswählen, ob Sie Naturkatastrophen versichert haben möchten und ob Sie einen Standardschutz (Deckung in der Regel auf ein paar Tausend Euro begrenzt) oder einen erweiterten Schutz (Deckung bis zu ca. 30-40 Tausend Euro) dafür haben möchten.

Zusätzlich sehen Sie beim Ergebnis zum Vergleich für Gebäudeversicherung jeweils in den Tarifdetails, ob und bis zu welchem Betrag Schäden aus Naturkatastrophen – dabei auch Kanalrückstau – versichert sind.

Weiterführende Informationen:

Eigenheimversicherungsvergleich

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