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Achtung: Ab 1.11. gilt Winterreifenpflicht

Verfasst am 07.10.2011


Pünktlich zum Temperatursturz ist die erste Vorwarnung angebracht: Ab 1.11.2011 ist es wieder so weit, es gilt Winterreifenpflicht "bei winterlichen Verhältnissen". Was heißt das genau und welche Reifen sind geeignet? Hier gibt es alle Fakten.

Wann gilt die Winterreifen-Pflicht?

Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April, aber nur bei "winterlichen Verhältnissen". Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen auch Schneeketten verwendet werden. Das heißt, dass Sie bei winterlichen Verhältnissen Ihr Auto zwar weiterhin parken, aber nicht im Straßenverkehr bewegen dürfen.

Autos dürfen nur unterwegs sein, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Schneeketten allerdings nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.

Welche Reifen gelten als Winterreifen?

Reifen gelten nur dann als Winterreifen, wenn in der Seitenwand die Aufschrift "M S" (gleichwertige, alternative Bezeichnungen sind: "MS", "M.S.", "M/S", "M&S" oder "M-S") vorhanden ist und die Profiltiefe über die gesamte Reifenbreite mehr als 4 mm (bei Diagonalreifen 5 mm) beträgt. Das gilt auch für Ganzjahresreifen und Spikereifen.

Einige Reifen sind mit Schneeflocken- bzw. Schneekristall-Symbolen gekennzeichnet. Dies gilt in Österreich nicht als gültige Winterreifen-Kennzeichnung. Entscheidend für die Erfüllung der Winterreifen-Pflicht im österreichischen Bundesgebiet ist daher die M S Kennzeichnung.

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