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Fragwürdige “Kundenbindung” durch Versicherung

Verfasst am 11.07.2011


help.orf.at beschreibt heute den Fall eines Konsumenten, der einen 10-Jahresvertrag für eine Haushaltsversicherung abgeschlossen hat und nach drei Jahren wegen eines Umzugs in eine neue Wohnung aus dem Vertrag rauswollte.

Nach Ablauf von drei Jahren kommt ein Konsument immer mit Frist von einem Monat aus einem Versicherungsvertrag raus, auch wenn er/sie einen 10-Jahresvertrag unterschrieben hat. Die Versicherung kann dann jedoch einen vielleicht gewährten Dauerrabatt zurückfordern.

Unabhängig davon kann der Vertrag bei einer Haushaltsversicherung jedoch auch vor Umzug in eine neue Wohnung storniert werden. Wichtig ist dabei nur, dass die Kündigung vor Umzug erfolgt.

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Daniel Pajak am 14.09.2012

Sehr geehrter Herr Scherr, als Konsument haben Sie immer das Recht einen Versicherungsvertrag nach 3 Jahren zur Hauptfälligkeit zu kündigen, auch wenn die Laufzeit auf 10 Jahre vereinbart wurde. Wie bereits erläutert kann es sein dass gewährte Dauerrabatte zurückgefordert werden. Weiters gelten die Bestimmungen des §5c VersVG (Neu geregelte Rücktrittsrechte für Konsumenten) (1) Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG), so kann er vom Versicherungsvertrag oder seiner Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen in geschriebener Form zurücktreten. Hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer vorläufige Deckung gewährt, so gebührt ihm dafür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. (2) Die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem dem Versicherungsnehmer 1. der Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder -änderung, 2. die in §§ 9a und 18b VAG sowie in den §§ 137f Abs. 7 und 8 und 137g in Verbindung mit § 137h GewO 1994 vorgesehenen Informationen und 3. eine Belehrung über das Rücktrittsrecht zugegangen sind. (3) Das Rücktrittsrecht nach Abs. 1 steht dem Versicherungsnehmer nicht zu, wenn die Vertragslaufzeit weniger als sechs Monate beträgt. Es erlischt spätestens einen Monat nach dem Zugang des Versicherungsscheins und einer Belehrung über das Rücktrittsrecht ich hoffe Ihnen somit ein Stückweit geholfen zu haben mit freundlichen Grüßen Mag. Daniel Pajak

scherr alfred am 14.09.2012

meine haushaltsversicherung läuft schon seit vielen jahren ( 10 jahresvertrag). jetzt hatte ich einen wasserschaden im haus.die versicherung machte einen neuen vertrag(anpassung).ich dummkopf habe ihn unterschrieben,und jetzt habe ich wieder einen 10 jahresvertrag.ist das zulässig oder nicht.bitte um antwort. Lg. scherr alfred