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Per 31.5.2011: Gesetzliche Änderungen für Fahrradfahrer

Verfasst am 17.05.2011


Mit 31. Mai 2011 werden die rechtlichen Bestimmungen für Radfahrer geändert. Mit der 23. Straßenverkehrsordnungs-Novelle treten folgende Änderungen in Kraft:

  • Radhelmpflicht für Kinder:
    Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr müssen Kinder beim Fahrradfahren einen Helm tragen. Dies gilt aber auch für Kinder, die passiv unterwegs sind – z.B. in einem Fahrradanhänger oder Fahrradkindersitz. Verantwortlich dafür ist die Person, die das Kind zu dem Zeitpunkt beaufsichtigt. Bei Missachtung sind vorläufig keine Strafen vorgesehen.

  • Max. 10 km/h auf Radfahrerüberfahrten:
    Auf Radfahrerüberfahrten müssen Sie Ihr Tempo reduzieren.

  • Ein Schild für Schutzweg und Radfahrerüberfahrt:
    Liegen ein Schutzweg und eine Radfahrerüberfahrt direkt nebeneinander, so reicht dafür in Zukunft ein einziges, neues Verkehrszeichen.

  • Zweite Haltelinie für einspurige Fahrzeuge:
    Bei Kreuzungen mit Ampeln kann es nun zwei verschiedene Haltelinien geben: eine für zweispurige, eine weitere für einspurige Fahrzeuge. Letztere liegt weiter vorne, so können Sie als Radfahrer Autofahrer überholen.

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    Kommentare


    Michael am 18.05.2011

    FInde ich keine tolle Sache, da Radfahrer sich so wie so nie an die Verkehrordnung halten und glauben, dass sie machen können was sie wollen. In der Schweiz gibt es Nummernschilder für Fahrräder, das sollte hier in Ö auch so sein. Radfahrer können gegenüber Autofahrer Anzeige erstatten, da ein Nummernschild gegeben ist, um gekehrt geht dies nicht. Autofahrer sind diesbezüglich klar im Nachteil!