Bitte aktivieren Sie Javascript!

Küssen verboten! Alles was Recht ist (im Urlaub)

Verfasst am 14.08.2012




© Andreas Haertle - Fotolia.com

Sommerzeit ist doch die schönste Zeit im Jahr, denn es ist Urlaubszeit. Doch bevor man sich Hals über Kopf ins Urlaubsabenteuer stürzt, seine Siebensachen in den Koffer packt und der Tristesse des Stadtalltags entflieht, sollte man sich noch vorab mit der auserkorenen Reisedestination auseinandersetzen. Denn, eines sei gesagt: Nicht überall gelten dieselben Regeln wie hierzulande und es wäre nicht das erste Mal, dass unbedachte Touris mächtig ins Fettnäpfchen treten, oder - schlimmer - ob ihrer Unwissenheit gar zu Gesetzesbrechern werden.

Da wir natürlich nicht zulassen, dass Ihr völlig unvorbereitet die Reise ins „Ungewisse“ antretet, haben wir uns schlau gemacht und sind auf folgende „essentielle“ Informationen gestoßen:

Italien – Sandburgen verboten?

Wer an Italien denkt, denkt vermutlich an Pizza, Pasta und Gelato. Doch gerade im Land von „Dolce Vita“ und „Siesta“, kann man so einiges falsch machen, wenn man nicht vertraut ist mit den dortigen Sitten. Zum Beispiel darf man in Eraclea (Provinz Venedig) weder Löcher in den Sand buddeln noch, die bei Alt und Jung so beliebten, Sandburgen bauen.

Amore, amore!? Nichts da! In Eboli (südlich von Neapel) ist es per Gesetz verboten, sich im Auto zu küssen. Wer bei romantischen Lippenbekenntnissen erwischt wird, kann mit einer Geldstrafe bis zu 500€ zur Rechenschaft gezogen werden.

Und auch für den Zwist zwischen Liebespaaren ist mancherorts kein Platz: In Pordenone (nahe den beliebten Urlaubsorten Caorle und Lignano) ist das Streiten zwischen Verlobten untersagt.

Schweiz – kein Klogang nach 22 Uhr

Doch nicht nur Italien hat so einige Kuriositäten auf Lager. Auch im Nachbarland Schweiz gibt es so einige skurrile Gesetze: An Sonntagen darf hier keine Wäsche zum Trocknen aufgehängt werden – Wäschewaschen ist jedoch erlaubt. In einigen Kantonen der Schweiz darf man die Klospülung nach 22.00 Uhr nicht mehr betätigen – Männer müssen sich sogar hinsetzen, da sie im Stehen möglicherweise die Nachbarn stören.

Frankreich – Küssen verboten

Wer vorhat, mit dem Zug nach Frankreich zu reisen, der tut dies wohl besser als Single oder hält sich mit öffentlichen Liebesbekundungen zurück, denn das Gesetz aus dem Jahr 1910, welches besagt, dass Küssen in Zügen verboten ist, hat noch immer Bestand. Ob es jedoch noch immer geahndet wird, sei dahingestellt. Auch fliegende Untertassen sollten besser nicht als bevorzugte Anreisemöglichkeit gewählt werden, zumindest nicht, wenn man vorhat, damit in französischen Weinbergen zu landen.

England – Queen andersrum geht gar nicht

Wer nach den olympischen Spielen Lust auf London hat, dem sei ans Herz gelegt, bei den pflichtbewussten Postkartengrüßen an Omi und Onkel-Karli ja darauf zu achten, dass die Briefmarken-Queen nicht falsch herum geklebt wird – das ist nämlich nicht erlaubt. Wer sich zutraut in Großbritannien mit dem Auto zu fahren, der sollte beim Falschparken darauf achten, sich den Strafzettel von einem Parkwächter ohne Uniformmütze ausstellen zu lassen, dann ist dieser ungültig.

USA – mit Knoblauch in die Verbannung, Rülpsen verboten

Auch wer einen Urlaub in den USA plant, kann sich schon auf so manches skurrile Gesetz gefasst machen, zwar gilt auch hier, dass nicht alle Verbote immer noch geahndet werden, doch sicher ist sicher: Emanzipation ist nicht in allen Staaten der USA gerne gesehen. So dürfen Frauen in Memphis nur ein Auto lenken, wenn ein Mann vor dem Auto herläuft und zur Warnung von Fußgängern und anderen Autofahrern eine rote Fahne schwenkt.

In Gary, Indiana sollte man besser keinen Knoblauch essen. Tut man es doch, muss man vier Stunden warten, bis man wieder ins Kino und Theater gehen kann oder gar Straßenbahn fahren darf. Flirten ist in Ottumwa, Iowa für Männer gar nicht so leicht - zumindest dürfen sie einer unbekannten Frau nicht zuwinken. Zu guter Letzt - ein vielleicht nicht ganz so schlechtes Verbot: Am Flughafen von Halstead, Kansas ist Rülpsen ausdrücklich untersagt.

In diesem Sinne wünschen wir allen noch einen schönen Sommer – natürlich ohne Gesetzesübertretungen!


Kommentare:

Ihre Email Adresse wird nicht veröffentlicht.
Abschicken