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Oh, du fröhliche…

Verfasst am 05.12.2012




Die Adventszeit ist nicht nur eine besinnliche Zeit. Es ist auch die Zeit der Weihnachtsmärkte und der Weihnachtsfeiern. Und egal, ob privat oder mit Berufskollegen, der eine oder andere Punsch oder Glühwein gehört einfach dazu.

Doch Achtung: Wer alkoholisiert Auto fährt, gefährdet nicht nur sich und andere, sondern auch seinen Kfz-Versicherungsschutz!

Promillegrenzen für Autofahrer

Grundsätzlich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. In bestimmten Fällen wird diese Grenze jedoch auf weniger als 0,1 Promille herabgesetzt. So ist Punsch für Führerscheinneulinge während der Probezeit und für LKW-Fahrer immer tabu.

Überschreitet man die 0,5 Promille, wird es schnell teuer. So zahlt man im Bereich von 0,5 bis 0,79 Promille zwischen 300 Euro (Mindeststrafe) und 3.700 Euro. Wer mehr als 0,8 Promille intus hat, zahlt nicht nur 800 Euro (bis 3.700€), sondern ist auch seinen Führerschein für einen Monat los und muss eine Nachschulung machen.

Autolenker mit 1,2 bis 1,59 Promille riskieren eine Geldstrafe von mindestens 1.200 €, vier Monate Führerscheinentzug und Nachschulung für 15 Stunden. Kostenpunkt der Nachschulung: mehrere Hundert Euro. Wer mit 1,6 Promille oder darüber erwischt wird, zahlt bis zu 5.900 Euro Strafe. Der Führerschein wird für mindestens 6 Monate entzogen, man bekommt eine Nachschulung für 18 Stunden vorgeschrieben und muss obendrein zum Amtsarzt zu einer verkehrspsychologischen Untersuchung.

Alkohol und der Versicherungsschutz

Achtung ist auch geboten, wenn „nur“ bis zur 0,5 Promille-Grenze getrunken wird. Denn als fahruntüchtig kann man theoretisch mit jedem auch noch so geringem Promille-Wert im Blut eingestuft werden. Außerdem schwächt Alkohol die Glaubwürdigkeit.

Zu beachten sind auch die versicherungsrechtlichen Konsequenzen. Die Kaskoversicherung muss im Falle einer Alkoholbeeinträchtigung nämlich nicht für entstandene Schäden aufkommen. Richtig teuer wird es dann ab 0,8 Promille im Blut. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann dann für entstandene Schäden 11.000 Euro in Regress nehmen.

Fazit: Nachdem man das eine oder andere Glas getrunken hat, ist es besser, andere fahren zu lassen. Zum Glück gibt es neben den öffentlichen Verkehrsmitteln auch genügend Taxiunternehmen, die eine sichere Heimreise garantieren können.

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