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Die weiße Gefahr von oben

Verfasst am 22.01.2013


Schneemänner bauen, Schneeballschlachten und rodeln – gerade für Kinder bringt der Schnee geradezu paradiesische Zustände. Doch der Schnee birgt auch Gefahren, zum Beispiel in Form von Dachlawinen.

Dachlawinen sind Schneemassen, die von Hausdächern abgehen. Sie können nicht nur zu erheblichen Schäden an Fahrzeugen führen, sondern können aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichtes durchaus auch Passanten verletzen. Besonders groß ist die Gefahr von Dachlawinen nach starken Schneefällen und bei einsetzendem Tauwetter. Aber auch durch die vom Dach abgestrahlte Wärme kann sich die Schneedecke am Dach lösen und hinunterstürzen.

Wer bezahlt für Schäden durch Dachlawinen?

Für verletzte Personen und Sachschäden, die durch eine Dachlawine verursacht werden, haftet nach gültiger Rechtsprechung der Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung. Der Eigentümer muss dafür sorgen, dass von seinem Besitz keine Gefahr ausgeht.

Das bloße Aufstellen von Warnstangen oder -schildern reicht dabei jedoch nicht aus. Die Gefahr selbst muss beseitigt werden. Kommt der Hauseigentümer dieser Pflicht nicht nach, so liegt Verschulden und damit auch eine Haftung vor.

Achtung vor Mitverschulden

Entsteht durch eine Dachlawine ein Schaden an einem geparkten Fahrzeug, kann es zu einem Mitverschulden des Fahrzeugbesitzers kommen. Dieses kann insbesondere bei Beschädigungen von parkenden Autos entstehen, wenn diese trotz herrschenden Tauwetters und damit verbundener Dachlawinengefahr gerade dort abgestellt werden, wo bereits von der Straße aus die auf dem Dach lagernden - eventuell sogar überhängenden - Schneemassen erkennbar sind.

War dem so, trägt der Fahrzeugbesitzer Mitschuld an dem Schaden und muss möglicherweise für einen Teil dieses Schadens auch selbst aufkommen. Ist dies der Fall, bezahlt aber in der Regel die Kaskoversicherung den anteiligen Schaden. Nichtsdestotrotz kann man sich mit etwas Aufmerksamkeit einige Unannehmlichkeiten ersparen.

Schäden durch Schneedruck

Aber Dachlawinen sind nicht die einzige Gefahr. Gebäude können auch durch den so genannten „Schneedruck“ beschädigt werden. Was ist Schneedruck? Unter dem Begriff versteht man die Krafteinwirkung von ruhenden Schnee- oder auch Eismassen, die sich auf natürliche Weise angesammelt haben.

Grundsätzlich können Hauseigentümer damit rechnen, dass Schneedruckschäden im Rahmen einer Sturmschadensversicherung versichert sind. Wie bei jeder anderen Versicherung ist der Versicherungsnehmer allerdings verpflichtet, das Risiko zu minimieren und drohende Schäden so weit wie möglich zu verhindern.

Schaden passiert – was nun?

Ist trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Schaden entstanden, sollte der Geschädigte den Schaden bestmöglich dokumentieren. Dazu sollte man sich Adresse, Datum sowie die ungefähre Uhrzeit, zu der sich der Vorfall ereignet hat, notieren. Allfällige Zeugen sollten um Namen und Adressen ersucht werden; auch Fotos sind für die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen nützlich. Sowohl der Hauseigentümer als auch der Geschädigte sollte so rasch wie möglich bei der Versicherung eine Schadensmeldung erstatten.

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