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EU-Führerschein: Neue Richtlinie in Kraft getreten

Verfasst am 21.01.2013


Samstag, der 19. Jänner 2013, war ein wichtiges Datum für alle Führerscheinbesitzer. Denn seit diesem Tag werden nur noch Führerscheine nach einem einheitlichen EU-Modell ausgestellt. Hier findest Du nochmals die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.



Warum wird der neue EU-Führerschein überhaupt eingeführt?
Das wichtigste Argument für die Einführung des EU-Führerschein sind die verbesserten Sicherheitsmerkmale der Karte: u.a. eine Mikroschrift, die nur mit einer Lupe erkennbar ist und ein zweites Foto als Kippbild. Auch das neue einheitliche Design soll für eine höhere Fälschungssicherheit sorgen.

Neue Motorradklassen
Mit 19.Jänner 2013 ist der Mopedausweis in Österreich Geschichte. Für Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge gibt es ab Jänner die Führerscheinklasse AM. Die Ausbildung (6 Stunden Theorie und 8 Stunden Praxis) bleibt gleich.

Neu ist für Mopedkandidaten ab dem 20. Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung, wie sie derzeit schon für alle anderen Lenkberechtigungen vorgeschrieben ist.

Änderungen gibt es auch bei den Motorradklassen. Die ab Jänner kleinste Klasse A1 darf bereits ab 16 gelenkt werden. Nach zwei Jahren Fahrpraxis und wahlweise sieben Fahrstunden oder einer Praxisprüfung kann man in die nächsthöhere Klasse A2 aufsteigen. Unter den gleichen Voraussetzungen wechselt man von A2 in die unbegrenzte Motorradklasse A. Der Direkteinstieg in die Klasse A ohne Stufenzugang ist ab 24 Jahren möglich.

PKW-Anhänger
Wenn Du mit deinem Auto einen schweren Anhänger über 4,25t ziehen willst, musst Du nicht mehr zwangsläufig den E-Schein machen. Stattdessen kannst Du nach Absolvierung eines 6 stündigem Praxistraining den Code 96 erwerben, mit dem Du ein Gespann mit dem Gesamtgewicht von 4,25t fahren darfst.

Absage an verpflichtende Gesundheitsuntersuchung
Die EU hat empfohlen, die Verlängerung von Führerscheinen von verpflichtenden Gesundheitsüberprüfungen abhängig zu machen. Die Verkehrsministerin versichert in einer aktuellen Presseaussendung, dass es keine verpflichtende Gesundheitsüberprüfung geben wird.

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