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Wenn Krankheit keinen Urlaub macht: Immer Ärger mit der Europäischen Krankenversicherungskarte

Verfasst am 21.06.2013


Jeder kennt sie: die Geschichten von Krankheiten und Unfällen im Urlaub. Erst ist man reif für die Insel, dann fürs Krankenhaus. Auch allseits bekannt in diesem Zusammenhang: in bestimmten Ländern, beispielsweise den USA, können auf Krankheiten auch noch gesalzene Rechnungen folgen. Weniger bekannt ist jedoch die Tatsache, dass auch in Europa eine Erkrankung enorme Kosten mit sich bringen kann.

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Auf der Rückseite der E-Card befindet sich die sogenannte Europäische Krankenversicherungskarte.

Nicht immer und überall in Europa versichert

Eigentlich klingt es ja ganz einfach: Bei einer Reisedestination in Europa einfach die E-Card miteinpacken, schon ist man bei gesundheitlichen Notfällen bestens gerüstet. Immerhin befindet sich auf deren dunkelblauen Rückseite die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz E-Card. Auch möglich ist ein Download der zugehörigen App, schon hat man für den medizinischen Ernstfall die benötigten Informationen verfügbar.

Wie eine Umfrage der Europäischen Reiseversicherung ergeben hat, denken von 1000 Befragten ganze 80 Prozent, mit der E-Card überall in Europa versichert zu sein. Doch die Realität sieht leider anders aus. Der Schutz gilt nämlich nur in den EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, seit Beginn 2013 Mazedonien und ab 01.07.2013 auch in Kroatien. Und selbst in Krankenhäusern oder bei Medizinern in diesen Ländern gibt es keine Garantie dafür, dass die E-Card tatsächlich anerkannt wird.

Neben Problemen mit der Lesbarkeit einer Karte vor Ort werden immer wieder Fälle publik, in denen die E-Card bewusst ignoriert wird. Obwohl Kassenärzte und öffentliche Krankenhäuser dazu verpflichtet sind, mit Vorweis der E-Card Patienten dieselben Leistungen zukommen zu lassen wie einheimischen Kranken, ist davon manchmal keine Spur.

Falsche Verrechnungen: Spanien

In Zusammenhang mit der falschen Verrechnung erbrachter medizinischer Leistungen ist in letzter Zeit vor allem ein Land ins Zentrum der Kritik geraten, nämlich Spanien. Über diese auch bei uns beliebte Reisedestination wurden die Beschwerden unlängst lauter: Die E-Card wird abgewiesen, stattdessen muss für jegliche medizinische Hilfe sofort bar bezahlt werden. Oft wird außerdem nach privaten Tarifen abgerechnet, was wiederum zu einer enormen Steigerung des Selbstbehalts für die Patienten führen kann. Sogar die Europäische Kommission weißt auf diese Problematik hin, jedoch wird wohl bis zu einer Änderung für die Patienten noch einiges an Wasser den Ebro hinunter fließen. Tatsache ist außerdem, dass auch in anderen Ländern, in denen die E-Card offiziell anerkannt wird, nie absolute Sicherheit besteht, dass nicht anders als gewünscht abgerechnet wird. Gesundheitlich nicht fit und manchmal auch der Sprache nicht mächtig, wünscht man sich nur schnelle Hilfe und die böse Überraschung kommt meist erst zu Hause im Rahmen nachträglicher finanzieller Forderungen. Einzige Sicherheit bietet in diesem Zusammenhang nur eine Reisekrankenversicherung, die bei höheren Kosten unterstützend eingreifen kann.

Andere Verrechnungsarten: Frankreich

Da in jedem Land in dem die E-Card gültig ist, weiterhin das nationale Gesundheitssystem gilt, ist auch die Abwicklung finanzieller Ansprüche in Folge eines Arztbesuches von Staat zu Staat unterschiedlich. Beispielsweise ist in Frankreich für einheimische Patienten der Besuch beim Mediziner immer vorab privat zu bezahlen und dasselbe gilt auch für Urlauber. Die Rückerstattung der Sozialversicherungsanstalt erfolgt jedoch nicht nach dem französischen Verrechnungssystem sondern nach österreichischen Gegebenheiten.

Zwar kann im Notfall zwischenstaatlich und somit für den Patienten vorerst kostenfrei verrechnet werden, bei allen weiteren Sachverhalten werden jedoch nur die Kosten ähnlich dem Besuch eines österreichischen Privatarztes refundiert. Prinzipiell besteht ein Anspruch auf Rückvergütung von rund 80% der Kosten, die dieselbe Leistung bei einem Kassenarzt verursacht hätte. Doch auch hier kann es immer wieder zu Sonderfällen kommen und in Folge wird ein noch geringerer Betrag ausbezahlt. In genau solchen Situationen übernimmt eine Reisekrankenversicherung die entstandene Differenz, wodurch alle für den Versicherten entstandenen Ausgaben gedeckt sind.

Eingeschränkte Hilfe im Urlaubsland

Auch wenn die E-Card auf den ersten Blick in vielen Ländern Schutz bietet, zeigt sich auch bei den individuellen Leistungen, dass immer wieder Einschränkungen gegeben sind. Die Sozialversicherungsanstalt weißt in ihrem Folder selbst darauf hin, dass der behandelnde Arzt oder das besuchte Krankenhaus einen Vertrag mit der SVA besitzen müssen. Nun ist es jedoch so, dass nicht jede Urlaubsregion Europas eine hohe Ärzte- oder Krankenhausdichte aufweist. Zusätzlich kann aufgrund sprachlicher Differenzen nicht immer einwandfrei abgeklärt werden, ob ein solcher Vertrag aufrecht ist.

Sollte das Hotel einen Mediziner rufen, ist dieser auch häufig Privatarzt. Als Patient befindet man sich also immer im Risiko, Kosten im Endeffekt selbst tragen zu müssen. Mit einer Krankenreiseversicherung wiederum besteht die Möglichkeit, die nächstgelegene medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es muss nicht nachgefragt werden, ob Verträge bestehen und es muss keine Bedenken wegen hohem Selbstbehalt geben stattdessen kann einfach eine notwendige Behandlung schnellstmöglich durchgeführt werden.

Zusätzliche Probleme kann ein notwendiger Heimtransport verursachen: Mit der E-Card ist lediglich die Heimbringung innerhalb Österreichs gedeckt. Muss der Patient jedoch von einer Urlaubsdestination zurückgebracht werden, wird alleinig die Rückreise ab der österreichischen Staatsgrenze finanziert. Alle vorab entstandenen Ausgaben sind vom Patienten selbst zu tragen.

Alleine außerhalb Europas

All jene Länder, die die E-Card nicht ausnahmslos anerkennen, haben jeweils ganz individuelle Regelungen. Grundsätzlich haben einige an die EU angrenzende Nationen Verträge mit Österreich, wodurch eine bilaterale Anspruchsbescheinigung, ähnlich dem früher verwendeten Auslandskrankenschein, für medizinische Versorgung ausreichend ist. Abkommen in diesem Zusammenhang gibt es auch mit beliebten Reisezielen wie Kroatien oder der Türkei.

Vor allem bei weiter entfernten Destinationen sind solche Vereinbarungen jedoch oft nicht vorhanden. Somit müssen alle Behandlungen vor Ort aus eigener Tasche bezahlt werden. Sollte zusätzlich noch ein Rücktransport – beispielsweise bei einem Unfall – benötigt werden, können die persönlichen Ausgaben sehr schnell ansteigen. Auch hier kann erst nach Rückkehr ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden. Es werden außerdem nur die Kosten refundiert, die für dieselbe Behandlung im Inland aufgewendet werden müssten.
Hier finden Sie unsere Übersicht zur Gültigkeit der E-Card in den Top-Urlaubsdestinationen der Österreicher!

Gute Vorbereitung von besonderer Bedeutsamkeit

Damit Sie nach einer Krankheit im Ausland nicht vor einem finanziellen Scherbenhaufen stehen, empfiehlt es sich bereits vorab die wichtigsten Infos zu recherchieren.

Wir haben für Sie eine kurze Checklist zusammengestellt:

  • Ist Ihre E-Card noch gültig? – Kontrollieren Sie rechtzeitig das Datum, das auf der Karte vermerkt ist! Gegebenenfalls können Sie sich nämlich dann noch rechtzeitig bei Problemen an die Sozialversicherungsanstalt wenden.


  • Wo sind die nächsten Vertragskrankenhäuser/Ärzte? Fragen Sie beim Urlaubsanbieter nach und recherchieren Sie im Internet!


  • Ist vor Ort eine Barzahlung jeglicher Behandlungen von Nöten? Falls ja, versuchen Sie möglichst genau herauszufinden, welche Kosten auf Sie zukommen können. Nur so können Sie sicher gehen, vor Ort keine böse Überraschung zu erleben!


  • Welche Floskeln können für Sie bei einem Arztbesuch von Nöten sein? Notieren Sie diese entweder in der Fremdsprache oder in Lautsprache!


  • Sollten Sie tatsächlich etwas bezahlen müssen: Lassen Sie sich sofort eine möglichst detaillierte Rechnung geben! Ohne schriftliche Bestätigung haben Sie überhaupt keine Möglichkeit, die Rückerstattung zu beantragen!


  • Sowohl das Außenministerium als auch die Sozialversicherungsanstalt empfehlen für einen sorgenfreien Urlaub eine Reiseversicherung! Beide verweisen auf die hohen Kosten, die schnell bei Verletzungen und Krankheiten im Ausland entstehen können.


  • Um die Fülle an Risiken, die durch eine Krankheit entstehen, perfekt abzudecken empfiehlt es sich, im durchblicker.at-Vergleichsrechner einen Vergleich durchzuführen. Die im Notfall häufig entstehenden Kosten, die rasch in unerwartete Höhen steigen können, sind nämlich günstig abzufangen.

    Eine Reisekrankenversicherung für eine einwöchige Reise einer vierköpfigen Familie innerhalb Europas – hierbei ist auch die Türkei inkludiert – beginnt bereits bei €61. Eine zweiwöchige Reise zweier Personen in die USA ist schon ab €88 versicherbar. Einen Vergleich für Ihre Reise können Sie hier individuell und kostenfrei berechnen!

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