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Sorgenfreier Grillspaß

Verfasst am 08.07.2014


Der Sommer ist nun endlich da und somit auch die Zeit des Grillens. Ob Fleisch, Fisch oder Gemüse, dem Grillvergnügen steht nichts mehr im Weg.



Doch wie sieht es mit dem Grillplatz aus? Terrasse, Balkon, Garten oder im Wald? Was ist erlaubt und was nicht? Und wenn was passiert haftet die Versicherung? Wir hier bei durchblicker.at haben uns die Fakten angesehen.

Grillen in der Stadt oder im Dorf

Sollten Sie glücklicher Besitzer eines eigenen Gartens sein, haben Sie große Freiheiten. Vergessen Sie aber niemals mit größter Vorsicht und verantwortungsvoll ans Werk zu gehen.
Bei Mietwohnungen sollten Sie vorher in die Hausordnung oder den Mietvertrag schauen, ob das Grillen hier geregelt ist. Meistens findet sich hier schon, ob überhaupt, an welchen Plätzen und zu welchen Zeiten das Grillen erlaubt ist. Im Falle eines Verbotes ist auch das Grillen mit einem Elektrogrill verboten.
Sollte im Vertrag nichts darüber zu finden sein gilt Folgendes: Grundsätzlich ist es auf der Terrasse und dem Balkon erlaubt, solange man die Nachbarn nicht unzumutbar stört.
Im Falle eines Eigentumswohnhauses verhält es sich ähnlich, wie bei den Mietwohnungen. Der einzige Unterschied ist, dass die Eigentümer die Hausordnung bestimmen und somit auch die Erlaubnis zu Grillen.

Grillen am Land oder in der Natur

Im Wald, auf fremden Grundstücken und öffentlichen Anlagen ist das entzünden von Feuer und somit auch das Grillen untersagt. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie nur auf eindeutig markierten Grillplätzen das Grillgut braten. Hier sollten Sie noch beachten, dass jeder Grillplatz seine eigenen Regeln hat.
In Wien zum Beispiel gibt es öffentlich verfügbare Grillzonen und Grillplätze. Im Gegensatz zu Grillzonen benötigen Grillplätze eine kostenpflichtige Reservierung von 10 €, sind dafür aber auch das ganze Jahr zur Verfügung.

Allgemeines zum Thema Grillen

Beim Grillen sollten Sie beachten, dass Sie immer eine geeignete Grillvorrichtung und Grillkohle verwenden. Um keine Probleme mit den Nachbarn zu bekommen, sollten Sie Anzünder, wie Spiritus oder Benzin, vermeiden und keine Materialien verbrennen, die starken Rauch entwickeln. Ein weiterer Tipp um die Rauchbildung gering zu halten, ist Aluschalen zu verwenden.
Vorsicht bei offenen Bodenfeuerstellen, diese sind nämlich laut Landesgesetzen grundsätzlich verboten, genauso wie das Verbrennen von biologischen Abfällen.
Weiters sollten Sie die Uhrzeit im Auge behalten. Von 22 bis 6 Uhr ist in vielen Hausordnungen und Gemeinden die Nachtruhe geregelt.
Um vorzeitig Probleme aus dem Weg zu schaffen ist es außerdem ratsam, die Nachbarn zu informieren, wenn man eine größere Grillparty plant.

Versicherungsschutz beim Grillen

Brandschäden, solange diese nicht durch eine fahrlässige Entscheidung entstanden sind, werden von der Haushaltsversicherung gedeckt.
Vorsicht aber bei Sengschäden, diese sind nicht bei allen Versicherungen beinhaltet. Sollte also Asche oder eine Stück Kohle auf die Gartenmöbel fliegen, müsste man diesen Schaden selbst bezahlen.

Foto: Photographee.eu - Fotolia.com

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