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Urlaub: Wo gilt eigentlich meine E-Card?

Verfasst am 25.06.2014


Egal ob der Kurztrip nach Italien oder die wochenlange Erkundungstour durch Skandinavien. Der Krankenschutz ist keine Frage, immerhin gibt es die E-Card und darin ist ja auch die Europäische Krankenverischerungskarte inkludiert, das heißt der Schutz ist ja gegeben. Oder?



Wir haben uns einmal angesehen, wo die Karte tatsächlich gilt und wo mit (zusätzlichen) Kosten zu rechnen ist.

Wissenswertes zur Gültigkeit der E-Card im Ausland


Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Die E-Card ist in Ihrer Urlaubsdestination gültig

Wenn Sie in ein Land verreisen, das die E-Card offiziell anerkennt, sollten Sie sich trotzdem vorab informieren, wie das medizinische System im Urlaubsland funktioniert. Sollten Sie nämlich vor Ort erkranken, werden Sie genauso wie einheimische Patienten behandelt und haben dieselben Rechte, aber auch Pflichten. Die EU hat daher eine Liste aller Länder mit dazugehörigen Informationen erstellt, die Sie hier online abrufen können.
Je nach Land müssen Sie - genauso wie ein einheimischer Patient - manchmal sämtliche Kosten vorab bezahlen (z.B. in Frankreich, Belgien) oder einen Pauschalbetrag für ärztliche Hilfe vor Ort leisten (z.B. in Island, Lettland).

Zusätzlich hat Österreich mit einigen Ländern bilaterale Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Sie können seit Anfang des Jahres die E-Card auch in Serbien und Mazedonien verwenden, in Bosnien-Herzegowina, Montenegro und der Türkei benötigen Sie einen Auslandskrankenschein.

2. Die E-Card ist nicht gültig
Sollten Sie sich beispielsweise für einen Trip in die USA, nach Ägypten oder Tunesien entscheiden, müssen Sie im Falle des Falles zuerst einmal selbst für alle anfallenden Arzt- und Behandlungskosten aufkommen, da kein Abkommen mit Österreich besteht. Das kann gerade bei stationären Aufenthalten sehr teuer werden.

Damit Sie im Notfall finanziell abgesichert sind, sollten Sie daher - besonders bei Ländern mit hohen Behandlungskosten - zusätzlich eine Reisekrankenversicherung abschließen.
Denn selbst wenn Sie hier Anspruch auf Rückerstattung haben, so findet diese erst im Nachhinein und nur nach den österreichischen Kassentarifen statt, die um einiges geringer liegen können als die Behandlung vor Ort tatsächlich gekostet hat.

Top-Urlaubsdestinationen der Österreicher - Wo gilt die E-Card? Wo ist die Behandlung kostenlos?

Wir haben hier eine erste Übersicht jener Länder, in die die Österreicher häufig verreisen erstellt:



Es zeigt sich also, dass auch wenn die E-Card gilt, meist trotzdem mit anfallenden Kosten zu rechnen ist.

Mit der Reisekrankenversicherung auf Nummer sicher

Wenn Sie eine durchgängige finanzielle Absicherung im Krankheitsfall wünschen, so ist auch innerhalb Europas eine Reisekrankenversicherung empfehlenswert.
Besonders aber bei jenen Ländern, die kein Abkommen mit Österreich besitzen, sollten Sie sich absichern, um nicht nach dem Urlaub auf einem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben!

Perfekt abgesichert können Sie dann in Italien, Skandinavien oder sonstwo auf der Welt Ihren Urlaub genießen und sind dabei auch im Notfall perfekt abgesichert!
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