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Endgültiges Roaming-Aus nun beschlossene Sache

Verfasst am 27.10.2015


Ab Mai 2016 gibt es vorerst günstigere Roaminggebühren bis das komplette Roaming-Aus ab Juni 2017 gilt. Der Beschluss bringt jedoch das eine oder andere Schlupfloch mit sich.


Foto: shutterstock.com

Ab Juni 2017 Roaming-Aus

Wer im Urlaub gerne mal telefoniert, simst oder im Internet surft, darf sich freuen: Die endgültige Abschaffung der Roaminggebühren wurde heute im EU-Parlament beschlossen! Ab Mai 2016 dürfen noch bis zu fünf Cent pro Minute und zwei Cent pro SMS verrechnet werden, pro Megabyte sind maximal fünf Cent zulässig. Ab 15. Juni 2017 gilt dann aber das komplette Roaming-Aus, wobei dieses ein Hintertürchen beinhaltet.

Höchstgrenzen durch Provider zulässig

Die Provider dürfen Höchstgrenzen für das Kommunikationsvolumen einführen, ab denen doch wieder Gebühren verrechnet werden. Das soll die langfristige Nutzung von SIM-Karten mit günstigeren Konditionen in anderen Ländern verhindern. Die Höhe der erlaubten Höchstkontingente ist aber noch nicht beschlossen und soll 2016 ausgehandelt werden.

Tatsächliche Geschwindigkeiten nicht vorzuenthalten

Ein weiterer relevanter Beschluss, abgesehen vom Roaming-Aus, betrifft Anbieter von Internetzugangsdiensten! Diese müssen Nutzern kurz vor der Vertragsunterzeichnung für ein Festnetz oder Mobilfunknetz die Höhe der zu erwartenden Download- und Upload-Geschwindigkeiten erläutern.

Gute Neuigkeiten also am Mobilfunkmarkt! In unserem Blog werden Sie übrigens weiterhin über wichtige News auf dem Laufenden gehalten!


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