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Kürzere Kündigungsfrist bei Handyverträgen und günstigere Rufnummernmitnahme: Neuregelungen bei Mobilfunk bereits in Kraft

Verfasst am 01.03.2016


Der Anbieterwechsel im Mobilfunk wurde jetzt vereinfacht: Kürzere Bindungsfrist bei Handyverträgen, die neu abgeschlossen oder verlängert wurden sowie eine günstigere und einfachere Rufnummernmitnahme sind bereits in Kraft!

Kündigungsfrist Handyvertrag und Rufnummernmitnahme
Foto: shutterstock.com

Verkürzte Kündigungsfrist bei Handyverträgen

Nicht nur die Kündigungsfrist bei Handyverträgen ist gesunken – auch Verträge bei Festnetz und Internet, die ab dem 26. Februar neu abgeschlossen oder verlängert wurden, haben bereits eine verkürzte Kündigungsfrist. Diese beträgt jetzt einen Monat statt drei Monaten, wirkt sich aber nicht auf die Mindestvertragsdauer aus, die maximal 24 Monate dauern darf.

Günstigere und vereinfachte Rufnummernmitnahme

Seit heute, dem 1. März, ist außerdem die Rufnummernportierung günstiger und kostet jetzt 10 statt 19 Euro! Eine weitere Verbesserung gibt es bei der Einholung der Nummernübertragungsinformation, die für die Durchführung der Rufnummernmitnahme erforderlich ist und einen Überblick über die Kosten gibt, die beim bestehenden Anbieter bis zum Ende der Vertragsdauer anfallen. Die Übermittlung der Nummernübertragungsinformation ist nun auch per E-Mail möglich, was die Abwicklung vereinfacht.

Bei Handy und Tarif durch Anbieterwechsel sparen

Diese Neuregelungen erleichtern den Anbieterwechsel, durch den Sie jährlich bis zu 250 Euro im Jahr sparen können! Vergleichen Sie also einfach die Angebote im Vergleichsrechner für Mobilfunk und sparen Sie los!

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