Corona Impfung: Wer haftet und welche Leistungen die Versicherungen decken
Verfasst am 22.02.2022
Schwere Nebenwirkungen in Zusammenhang mit Corona Impfungen sind sehr selten. Dennoch stellen sich viele die Frage, wann ein Impfschaden vorliegt und wer haftet? Wir geben einen Überblick und klären auch, ob und in welchen Fällen Versicherungen leisten.

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Wer haftet bei einem Impfschaden?
Der Begriff Impfschaden stammt aus dem Impfschadengesetz. Darin ist auch geregelt, wer bei einem Impfschaden haftet. Grundsätzlich gilt: Verursacht eine Schutzimpfung – auch die COVID-19 Schutzimpfungen fallen darunter – einen Impfschaden, dann haftet unter bestimmten Voraussetzungen der Staat Österreich.Entschädigungsansprüche können somit an das Sozialministerium (Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen) gestellt werden. Jedoch gibt es genaue Bestimmungen, wann ein Impfschaden vorliegt und wann nicht.
Impfschaden vs. Impfreaktion: Wann liegt ein Impfschaden vor?
Medizinisch spricht man dann von einem Impfschaden, wenn- eine Impfung eine schwere bleibende Behinderung verursacht, oder
- es zu einem gesundheitlichen Schaden kommt, der zwar keine Dauerfolgen nach sich zieht, aber mit einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist.
Gut zu wissen: Übliche Impfreaktionen die nach einer Impfung auftreten, stellen keinen Impfschaden dar. Dazu zählen beispielsweise Kopf- und Gliederschmerzen, Schwellungen, Rötungen an der Einstichstelle oder grippeähnliche Symptome. Auch ein Impfdurchbruch ist kein Impfschaden.
Wo kann eine Entschädigung für Impfschäden beantragt werden?
Betroffene Patientinnen und Patienten können beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen oder bei jeder Landesstelle des Sozialministeriumservice einen Antrag auf eine staatliche Entschädigung einbringen.Damit der Antrag gewährt wird, muss laut Gesundheitsministerium ein "wahrscheinlicher Zusammenhang" zwischen Impfung und Schaden bestehen. Ob dies der Fall ist wird durch ein Sachverständigengutachten festgestellt. Dieses wird vom Sozialministerium in Auftrag gegeben.
Lehnt das Sozialministerium den Antrag ab, entscheidet im Streitfall das Verwaltungsgericht, ob ein Impfschaden vorliegt und der Staat eine Entschädigung leisten muss oder nicht.
Welche Entschädigung gibt es bei einem Impfschaden?
Je nach Schweregrad des Impfschadens, der von einem Sachverständigen festgestellt wird, stehen Betroffenen unterschiedliche staatliche Leistungen zu. So sieht das Impfschadengesetz vor, dass Behandlungs- und Rehabilitationskosten übernommen werden. Verursacht eine Impfung Dauerschäden, kann auch ein Anspruch auf eine Pflegezulage oder eine lebenslange Beschädigtenrente bestehen. Beim Tod von Patient:innen haben Hinterbliebene Anspruch auf eine Witwen- oder Waisenrente.Welche Versicherungen leisten bei Corona Impfschäden?
Kommt eine private Krankenversicherung für Folgebehandlungen auf? Welche Leistungen erbringt eine Rechtsschutzversicherung bei einem Impfschaden? Und deckt auch eine private Unfallversicherung?Wir haben im Jänner 2022 bei fünf Versicherungen genauer nachgefragt. Zwei Versicherungen haben uns Auskunft zu ihrem Leistungsumfang in der privaten Unfall- und Krankenversicherung sowie in der Rechtsschutzversicherung gegeben.
Deckt eine Rechtsschutzversicherung bei Corona Impfschäden?
(Nicht) versicherbare Gefahren im Rechtsschutz
Laut Versicherungsverband besitzen 3,5 Mio. Österreicherinnen und Österreicher eine Rechtsschutzversicherung, um sich beispielsweise vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten zu schützen. So deckt ein Basis-Rechtsschutz bei Schadenersatzansprüchen und Strafverfahren sowie bei Vertragsstreitigkeiten. Optional können auch Arbeit & Beruf, Erb- und Familienangelegenheiten, Kfz oder Sozialversicherungs- und Patientenrechtsschutz mitversichert werden.Was viele aber nicht wissen: Es gibt Gefahren, die generell nicht versicherbar sind. Dazu zählen zum Beispiel Scheidungen, Immobilienkäufe oder Finanz-Investments. Aber auch Ereignisse, die höherer Gewalt unterliegen, sind generell nicht versicherbar. Unter diese Katastrophenklausel fällt zum Beispiel der Ausbruch von Kriegen und Pandemien (z.B. Corona-Pandemie). In diesem Fällen sind die Versicherer grundsätzlich von ihren Leistungen befreit.
Rechtsschutz und Corona: “Höhere Gewalt”-Klausel
Die Klausel “Höhere Gewalt” beschäftigt aktuell bereits die heimischen Gerichte: Der Verein für Konsumenteninformationen (VKI) hat 2021 im Auftrag des Sozialministeriums eine Versicherung geklagt, weil diese die Katastrophenklausel als Grund für die Deckungsablehnung bei coronabedingten Rechtsstreitigkeiten heranzog. Das Handelsgericht Wien beurteilte die Klausel als unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Rechtsschutz und Corona Impfschaden
Was bedeutet das nun für den Rechtsschutz speziell in Zusammenhang mit einem Corona Impfschaden? Wie oben bereits beschrieben, haftet im Fall eines Impfschadens der Staat. Gegen ihn können Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Lehnt das Sozialministerium den Antrag auf einen Impfschaden ab, steht Verbraucherinnen und Verbraucher der Weg zum Verwaltungsgerichtshof offen. Das Verwaltungsgericht kann den Bescheid der Behörde aufheben und in der Sache eine neue Entscheidung treffen oder den Bescheid der belangten Behörde bestätigen.Grundsätzlich deckt eine private Rechtsschutzversicherung – je nach gewähltem Versicherungsschutz – die Geltendmachung von Schadensersatzkosten vor Gericht. Ob die Rechtsschutzversicherungen diese Leistung auch bei einem Corona Impfschaden erbringen, kann nicht klar beantwortet werden: Jeder Versicherungsfall ist sehr individuell und wird seitens der Versicherung einer Einzelfallprüfung unterzogen. Daher sind Pauschalaussagen nicht möglich.
Eine Versicherung teilte uns auf Nachfrage mit: In ihrem Deckungsbaustein “Schadensersatz- und Strafrechtsschutz für den Privatbereich” seien Zivilverfahren, aber keine Verwaltungsverfahren gedeckt. Sie würden also für Verwaltungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht keine Rechtsschutzdeckung leisten.
Zahlt eine private Krankenversicherung bei Corona Impfschäden?
Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
Wird man nach einem Impfschaden von einem Arzt oder stationär im Krankenhaus behandelt, greift zunächst die gesetzliche Krankenversicherung. Verfügt man darüber hinaus über eine private Krankenversicherung sind in der Regel auch bei einem Corona Impfschaden die vertraglich vereinbarten Leistungen (z.B. Wahlarzt, Sonderklasse) gedeckt.Wenn Sie also zum Beispiel einen Sonderklasse-Tarif haben und aufgrund eines Corona Impfschadens im Krankenhaus behandelt werden müssen, erbringt die Versicherung die vertraglich vereinbarten Leistungen. Das gilt übrigens in der Regel auch, wenn Sie sich mit COVID-19 infizieren, eine Impfreaktion erleiden oder an Long-COVID-Symptomen leiden.
Leistet eine private Unfallversicherung bei Corona Impfschäden?
Ein Impfschaden ist (in der Regel) kein Unfall
Bei einem Impfschaden übernimmt der Staat laut Impfschadengesetz zum Beispiel Behandlungs- und Rehabilitationskosten. Bei Dauerschäden kann auch ein Anspruch auf eine Pflegezulage oder eine lebenslange Beschädigtenrente bestehen.Aber leistet auch eine private Unfallversicherung? Wenn beispielsweise nach einem Impfschaden Folgebehandlungen und Therapien notwendig sind? Und wie sieht es mit der Einmalleistung oder Unfallrente bei Invalidität aus? Das hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens ab.
Ein Versicherer teilte uns mit, dass eine Beeinträchtigung durch eine (Corona-)Schutzimpfung für sie keinen Unfall darstelle. Daher sei es auch nicht möglich, Ansprüche auf Leistungen der privaten Unfallversicherung geltend zu machen.
Eine andere österreichische Versicherung hingegen leistet (in zwei Tarifklassen) bis zu einer maximalen Summe. Allerdings deckt die Versicherung nur dann, wenn aufgrund eines Impfschadens eine dauernde Invalidität oder der Tod eintritt. Folgende Voraussetzungen müssen dabei gegeben sein: Die Impfung muss nach Versicherungsbeginn und vor Beendigung des Versicherungsvertrages erfolgen. Ebenso muss die Gesundheitsschädigung spätestens einen Monat nach Durchführung der Schutzimpfung durch einen Arzt festgestellt werden.
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Kommentare:
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Hedda Hoffmeister am 11.04.2022
Sehr geehrte Damen und Herren, wer muss im Falle eines Gesundheitsschadens nach einer Impfung mit einem der bedingt zugelassenen Impfstoffe die Kausalität zwischen der sog. Impfung und dem danach eingetretenen Gesundheitsschaden beweisen?
durchblicker.at am 11.04.2022
Liebe Frau Hoffmeister, wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Frage direkt an eine (Landes-)Stelle des Sozialministeriums zu wenden. Das Sozialministerium ist für die Abwicklung von Impfschäden verantwortlich. Mit freundlichen Grüßen, Ihr durchblicker-Team.