Corona und Reisen 2022: So schützt eine Reiseversicherung mit COVID-19 Schutz
Verfasst am 17.02.2022
Auch in diesem Jahr wird uns das Thema Corona bei der Reiseplanung begleiten: Was, wenn man vor oder während dem Urlaub an Corona erkrankt oder in Quarantäne muss? Bleibt man dann auf den Storno- und Abbruchkosten sitzen? Die gute Nachricht: Einige Reiseversicherungen bieten für solche und weitere Fälle bereits einen COVID-19 Schutz an.
Foto: aanbetta - stock.adobe.com
Mittlerweile haben wir uns an das Reisen in Pandemiezeiten gewöhnt: unterschiedlichste Ausreise- und Einreisebestimmungen der Staaten oder kurzfristig ausgerufene Reisewarnungen. Aber noch immer hinterlässt Corona bei der Urlaubsplanung für viele offene Fragen:
Was tun, wenn man sich vor Reiseantritt oder im Urlaub mit COVID-19 infiziert oder in Quarantäne muss? Werden dann die Stornokosten und Abbruchkosten von der Versicherung erstattet? Und welche medizinischen Behandlungskosten werden bei einer COVID-19 Infektion übernommen? Wir geben Antwort auf diese Fragen und informieren, wie eine Corona Reise-Versicherung schützt.
Corona Schutz in der Reiseversicherung: Was kann versichert werden?
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie haben einige Versicherer ihre Produkte angepasst und Corona Zusatzversicherungen eingeführt. Zu beachten ist aber: Welche Leistungen genau übernommen werden ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Ob und in welchen Fällen also eine Versicherung bei Corona deckt, hängt immer vom jeweiligen Anbieter ab.Achten Sie daher genau auf die Versicherungsbedingungen. Wir von durchblicker helfen Ihnen dabei: Im Online Vergleich für Reiseversicherungen sehen Sie im Detail, welche Versicherer einen Corona Reiseschutz anbieten und welche Leistungen genau versichert sind.
Corona Erkrankung als Stornogrund
Viele Reiseversicherungen akzeptieren bereits eine Corona Erkrankung als Stornogrund: Erkranken Sie oder ein Mitreisender vor Reiseantritt an COVID-19 und müssen den Urlaub stornieren? Dann bekommen Sie die Stornogebühren von der Reiseversicherung rückerstattet.Aber Vorsicht – es gibt auch Ausnahmen: Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie zum Beispiel eine Reise nicht antreten wollen, weil sie Angst vor einer Ansteckung am Urlaubsort haben oder Risikopatient:in sind. Ebenso greift der COVID-19 Stornoschutz nicht, wenn Sie sich vorsätzlich mit Corona infizieren.
Corona Quarantäne als Stornogrund
Vereinzelt bieten ausgewählte Versicherer auch einen Stornoschutz bei Quarantäne an. Aber auch hier gilt: das Kleingedruckte in der Reiseversicherung lesen. Es muss sich um eine persönliche Quarantäne handeln und ein Absonderungsbescheid muss vorgelegt werden.Kein Versicherungsschutz besteht wenn von der Regierung eine flächendeckende Quarantäne ausgerufen wird (z.B. Lockdown für den gesamten Bezirk). Ebenso bekommen Sie ihre Stornokosten nicht erstattet, wenn Sie die gebuchte Reise stornieren, weil Sie bei Einreise oder Ausreise eine drohende Quarantäne vermeiden möchten.
Corona Erkrankung im Urlaub als Abbruchgrund
Sie erkranken am Urlaubsort an COVID-19 und müssen den Urlaub abbrechen? Einige Reiseversicherungsanbieter versichern dieses Ereignis und erstatten die Kosten bei einem Reiseabbruch. Zum Beispiel werden Umbuchungsgebühren oder nicht genutzte Reiseleistungen erstattet.Auch bei diesem Deckungsbaustein gilt: Achten Sie beim Abschluss der Reiseversicherung auf die Tarifdetails – denn dort muss explizit vermerkt sein, dass die Versicherung bei einem Reiseabbruch aufgrund einer Corona Erkrankung leistet.
Krankenversicherungsschutz bei Corona Erkrankung im Urlaub
Erkranken Sie am Urlaubsort an COVID-19, dann deckt eine inkludierte Reisekrankenversicherung in den meisten Fällen die medizinischen Behandlungskosten im Ausland. Werfen Sie auch hier einen Blick in die genauen Tarifdetails. Welche Kosten genau übernommen werden, kann von Versicherung zu Versicherung variieren.Aber Achtung: Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass bei Einreise keine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 für das Urlaubsland vorliegt.
Ausnahmen im Versicherungsschutz: Was ist nicht versichert?
Wie bei jeder Versicherung gibt es auch in der Reiseversicherung gewisse Einschränkungen im Versicherungsschutz. Also Ereignisse, die grundsätzlich nicht versicherbar sind. Hier ein paar Beispiele:Reisewarnungen der Stufe 5 und 6
Wenn für das Urlaubsland eine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 vorliegt – zum Beispiel aufgrund von Krieg, Bürgerkrieg und Epidemien – besteht kein Versicherungsschutz. Prüfen Sie daher auf der Seite des Österreichischen Außenministeriums, ob eine Reisewarnung (Stufe 5 oder 6) für Ihr Urlaubsland besteht.Die gute Nachricht vorweg: Reisewarnungen, die sich ausschließlich auf die COVID-19 Pandemie beziehen, bestehen aktuell nicht mehr. So gilt für die meisten europäischen Länder aktuell die Sicherheitsstufe 2.
Höhere Gewalt
Unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen, Streiks, Kriege oder der Ausbruch einer gefährlichen Krankheit am Urlaubsort sind ebenso nicht versicherbar. Daher zählt auch die Corona-Pandemie grundsätzlich zu einem nicht versicherbaren Ereignis. Ganz unabhängig davon, ob eine Reisewarnung für das Urlaubsland besteht oder nicht.In den letzten Jahren haben aber einige Versicherer auf die weltweite Pandemie reagiert und Corona Reiseversicherungen eingeführt. Achten Sie aber immer auf das Kleingedruckte: Nicht jeder Versicherer deckt (die gleichen) Ereignisse in Zusammenhang mit Corona. Ebenso sollten Sie auf Ausnahmen im COVID-19 Versicherungsschutz achten.
Reiseangst, drohende Quarantäne am Urlaubsort usw.
Angst sich am Urlaubsort mit dem COVID-19 Virus anzustecken oder eine drohende Quarantäne bei Ein- oder Ausreise sind nur zwei Beispiele, die nicht versicherbar und daher keine Stornogründe sind. Achten Sie auch auf weitere Ausnahmen im Versicherungsschutz (wie weiter oben beschrieben) – diese unterscheiden sich nämlich je nach Anbieter.Tipp: Im durchblicker Online Vergleich für Reiseversicherungen sehen Sie alle (COVID-19) Deckungen mit einem Klick! Klicken Sie einfach auf den Reiter “Details vergleichen” und vergleichen Sie die Corona Zusatzdeckungen verschiedener Versicherungen miteinander.
Jetzt mehr zum Thema erfahren:
Jetzt Beratung vereinbaren
Sprechen Sie mit unseren Experten, unverbindlich & kostenlos!