Hohe Strom- und Gaspreise: Was Energiekunden jetzt tun können
Verfasst am 04.08.2022
Die hohen Strom- und Gaspreise bekommen Energiekund:innen nun immer stärker zu spüren: Preisgarantien laufen aus, bei vielen flattern Jahresabrechnungen mit hohen Nachzahlungen ins Haus, andere wiederum werden vom Energieanbieter gekündigt oder erhalten eine Preiserhöhung. Viele stellen sich daher die Frage: Was tun? Unsere Energie-Expert:innen geben Rat.

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Ist es aktuell sinnvoll, den Strom- oder Gasanbieter zu wechseln?
Die internationalen Energiemärkte befinden sich schon seit Monaten in einem Ausnahmezustand. Darauf reagieren die Strom- und Gasanbieter mit Preiserhöhungen und sogar mit Kündigungen von Tarifen und Verträgen.Haben Sie einen aufrechten Strom- und Gasvertrag und sind nicht von einer (baldigen) Preiserhöhung betroffen? Dann raten wir Ihnen aktuell von einem Anbieterwechsel ab. Es ist empfehlenswert vorerst abzuwarten, bis wieder attraktive Angebote verfügbar sind.
Tipp: Nutzen Sie unseren neuen und kostenlosen E-Mail-Service - den durchblicker Preisalarm. Wir informieren Sie per Mail, sobald wieder günstigere Angebote für Ihren Verbrauch verfügbar sind.

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Aber was tun, wenn man mit einer starken Preiserhöhung oder Nachzahlung konfrontiert ist, vom Energielieferanten gekündigt wurde oder jetzt in eine neue Wohnung zieht? Keine leichte Situation für Betroffene. Wir haben im nächsten Punkt daher hilfreiche Tipps unserer Energie-Expert:innen zusammengefasst.
Kündigung durch Anbieter / Umzug: Worauf ist bei Neuverträgen zu achten?
Wenn Sie von Ihrem Strom- oder Gaslieferanten gekündigt wurden und kein neues Vertragsangebot erhalten haben, müssen Sie sich rechtzeitig nach einem neuen Energieanbieter umsehen. Tun Sie das nicht, droht nach Vertragsende die Abschaltung von Strom und Gas. Eine Kündigung des Energieanbieters ist zwar sehr ärgerlich, aber unter der Einhaltung einer Frist von mindestens 8 Wochen zulässig.Auch wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, müssen Sie einen neuen Energievertrag abschließen. Unsere durchblicker Energie-Expert:innen raten:
Überblick über aktuelle Angebote am Markt verschaffen
Mit einem Online Vergleich verschaffen Sie sich einen Überblick über aktuelle Stromtarife und Gastarife. So können Sie mehrere Anbieter hinsichtlich der jährlichen Kosten vergleichen. Achten Sie aber auch auf die Art des Tarifs.
durchblicker empfiehlt Neukund:innen Festpreis-Tarife
Festpreis-Tarife unterliegen keinen monatlichen Preisanpassungen, sondern sind für die gesamte Vertragsdauer festgesetzt.
Von Float-Tarifen ist abzuraten
Wir raten von Float- oder Flextarifen mit Vertragsbindung ab. Steigen wie derzeit die Strom- und Gaspreise, dann erhöht sich monatlich oder quartalsweise auch Ihr Strom- oder Gastarif. Der Grund: Float-Tarife sind an Börsenpreise gekoppelt, Preisänderungen werden direkt an Verbraucher:innen weitergegeben. Lesen Sie hier mehr zur Funktionsweise und Risiken von Float-Tarifen. Gut zu wissen: Auch einen Float-Tarif ohne Vertragsbindung sollten Sie wirklich nur dann abschließen, wenn Sie kein Problem mit Preisschwankungen haben.
Kündigung durch Anbieter, aber neues Strom-/Gas-Angebot erhalten?
Manche Anbieter kündigen ältere Strom- und Gasverträge Ihrer Kundinnen und Kunden und übermitteln gleichzeitig ein neues (teureres) Tarifangebot.Um das neue Angebot besser bewerten zu können, lohnt sich auch hier ein Online Tarifvergleich. So bekommen Sie einen guten Überblick über verfügbare Angebote am Markt und sehen, ob Sie für das neue Tarifangebot des bestehenden Anbieters mehr oder weniger zahlen, als bei einem anderen Anbieter.
Unsere Erfahrung aus der Praxis zeigt: In vielen Fällen lohnt sich ein Anbieterwechsel für Bestandskund:innen nicht. Der Grund: Tarife für Neukund:innen wurden und werden in der Regel stärker erhöht, als Tarife für Bestandskund:innen. Ebenso kommt es vor, dass Alternativanbieter aufgrund der aktuellen Marktlage Neukund:innen ablehnen.
Preiserhöhung vom Strom- oder Gasanbieter erhalten: Was tun?
Wenn Sie eine Preiserhöhung oder eine Preisanpassung auf Basis einer automatischen, jährlichen Indexanpassung (z.B. ÖGPI, ÖSPI, VPI) erhalten, haben Sie mehrere Möglichkeiten:Zunächst lohnt es sich, einen Marktüberblick über aktuelle Angebote und Tarife verschiedener Strom- und Gasanbieter zu verschaffen. Das geht ganz einfach mit dem durchblicker Online Tarifvergleich.
Tipp: Geben Sie Ihre Preiserhöhung an. Auf der Seite mit Ihren persönlichen Ergebnissen wird ganz oben die Box “Ihr aktueller Tarif” angezeigt. Dort sehen Sie Ihren aktuellen Energieanbieter und die (alten) Konditionen Ihres abgeschlossenen Tarifs. Diesen können Sie nun anpassen. Klicken Sie auf "Hier Tarif einstellen" und geben Sie Ihren neuen Cent / kWh Preis an. So stellen Sie sicher, dass die berechneten jährlichen Kosten der jeweiligen Tarifangebote stimmen.

Geben Sie beim durchblicker Online-Tarifvergleich Ihre Preiserhöhung ein
Sie finden keinen günstigeren Stromtarif oder Gastarif? Dann raten wir, beim bestehenden Anbieter zu bleiben und die Preiserhöhung zu akzeptieren. Wenn Sie der Preiserhöhung nicht widersprechen, stimmen Sie automatisch zu.
Sie können einer Preiserhöhung auch widersprechen und das Vertragsverhältnis dadurch beenden. Allerdings steht Ihnen in diesem Fall nur eine außerordentliche Kündigung zu. Vorsicht: Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht, endet Ihr bestehender Strom- oder Gasvertrag nach 3 Monaten. In der Zwischenzeit werden Sie zwar noch zum alten Preis beliefert, müssen sich aber einen neuen Anbieter suchen. Und das ist im Moment gar nicht so einfach: Die Tarife für Kund:innen die neu zu einem Energieanbieter wechseln, sind wesentlich teurer. Außerdem kann es aktuell vorkommen, dass einige Alternativanbieter keine neuen Kund:innen aufnehmen.
Auch einer Preisanpassung auf Basis einer automatischen, jährlichen Indexanpassung (Preisinformationsschreiben) können Sie widersprechen. Allerdings handelt es sich hier dann um eine reguläre Kündigung.
Energieanbieter hat die Preise noch nicht erhöht: Was tun?
Sie haben einen Tarif mit Preisgarantie? Oder sind noch nicht von einer Preiserhöhung betroffen? Dann raten wir Ihnen, Ihren Anbieter nicht zu wechseln.Das hat mehrere Gründe: Einerseits befinden sich die Energiemärkte aktuell im Ausnahmezustand. Wir gehen davon aus, dass die Preise für Strom und Gas weiter steigen werden. Besonders Tarife für Kund:innen, die jetzt neu zu einem Anbieter wechseln, sind deutlicher erhöht worden, als Tarife für bestehende Kund:innen. Außerdem kann es aktuell vorkommen, dass einige Alternativanbieter keine neuen Kund:innen aufnehmen.
Probleme, die Strom- und Gasrechnung zu bezahlen?
Energieanbieter kontaktierenWenn Sie Ihre Strom- oder Gasrechnung nicht begleichen können, sollten Sie zunächst Ihren Energieanbieter kontaktieren. Schildern Sie Ihr Anliegen und versuchen Sie, eine individuelle Lösungsmöglichkeit zu finden – zum Beispiel eine Ratenzahlung oder die Bezahlung zu einem späteren Zeitpunkt.
Beachten Sie: Wenn Sie Ihre Rechnungen nicht bezahlen, kann Ihr Energieanbieter Strom und Gas für Ihre Lieferadresse abdrehen. Sie können sich dann zwar auf die Grundversorgung berufen, müssen aber auch den sogenannten “Grundversorgungstarif” des Energieanbieters bezahlen. Bei der Grundversorgung mit Strom und Gas zahlen Sie genauso viel, wie die meisten anderen Kund:innen bei diesem Anbieter auch.
Recht auf Ratenzahlung
Sie haben eine hohe Nachzahlung erhalten und können diese nicht bezahlen? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ratenzahlung von 12 bis 18 Monaten. Dieses Recht gilt aber derzeit nur für Stromkund:innen.
Soziale Beratungsstellen
Auch soziale Beratungsstellen in den jeweiligen Bundesländern bieten Hilfe und Beratung bei den Energiekosten – wie zum Beispiel Caritas Sozialberatung (Verbund-Stromhilfefonds) oder das Rote Kreuz.
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss für die Periode 2021/2022 ist bereits ausgelaufen und kann nicht mehr beantragt werden. Sobald Informationen zum Heizkostenzuschuss 2022/2023 feststehen, informieren wir hier auf durchblicker.
Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung(en)
Die Bundesregierung sowie einige Landesregierungen haben Maßnahmen gesetzt, um Österreichs Haushalte bei den hohen Energiekosten zu entlasten. So gibt es den 150 Euro Energiekostengutschein auf die Jahresabrechnung bei Strom.
Die Stadt Wien hat einkommensschwache Wiener Haushalte mit einer Energiekostenpauschale von 200 Euro (Wiener Energiebonus ‘22) unterstützt, die automatisch an bezugsberechtigte Personen ausbezahlt wurde. Alleinerzieher:innen erhalten zusätzlich noch einen Zuschlag in Höhe von 100 Euro - hierfür muss ein Antrag bis Ende September gestellt werden. Das Land Niederösterreich hat einen Strompreisrabatt für niederösterreichische Haushalte beschlossen, um die hohen Strompreise abzufedern.
Wo kann man aktuell noch Geld sparen?
Wer bei Strom und Gas sparen möchte, kann beim eigenen Verhalten ansetzen. Kennen Sie eigentlich die 10 größten Stromfresser in Ihrem Haushalt? Nein? Dann wird es Zeit diese aufzuspüren und zu beseitigen.
Die 10 größten Stromfresser im Haushalt
Besonders im Sommer verbrauchen wir viel Energie fürs Kühlen: Ventilatoren sind im Dauerbetrieb, der Kühlschrank läuft auf Hochtouren. Mit diesen 5 Tipps können Sie ganz leicht Ihren Stromverbrauch im Sommer reduzieren. Und wie Sie bei der Sommerhitze Ihre Wohnung ohne Klimaanlage kühlen? Das erfahren Sie hier: Wohnung kühlen ohne Klimaanlage.

Wohnung kühlen ohne Klimaanlage: Tipps für heiße Sommertage
Gut zu wissen: Sparen lässt sich auch bei anderen Haushaltsfixkosten. Wer schon lange nicht mehr seinen Handytarif oder Internettarif verglichen, seine Versicherungen optimiert oder das Girokonto gewechselt hat, sollte das jetzt in Angriff nehmen. Damit lässt sich das Haushaltsbudget um bis zu 1.900 Euro im Jahr entlasten und zumindest einen Teil der stark steigenden Lebenserhaltungskosten kompensieren.