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Versicherung kündigen oder wechseln: Wichtiges zu Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit

Verfasst am 11.10.2018


Nutzen Sie die Herbsttage sinnvoll und sparen Sie noch dieses Jahr bei den Fixkosten! Wie? Werfen Sie einen Blick auf Ihre bestehenden Versicherungen! Möchten Sie Ihre Versicherung kündigen oder zu einem günstigeren Anbieter wechseln, beachten Sie Kündigungsfristen und etwaige Sonderkündigungsrechte. Was Sie dazu wissen sollten, erfahren Sie hier!

Versicherung kündigen
Foto: Olena Yakobchuk/shutterstock.com

Versicherungsverträge werden meist für einen längeren Zeitraum abgeschlossen. Einerseits aufgrund der Bindung, andererseits weil Versicherungen üblicherweise bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren einen Dauerrabatt in Form von Prämiennachlässen für die längere Bindung gewähren. Dabei sollten Sie beachten, dass der Dauerrabatt bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags zurückzuzahlen ist.

Aber egal ob mit oder ohne Dauerrabatt – es ist wichtig über seine Rücktrittsrechte sowie Kündigungsfristen und Bedingungen zum Wechsel ausreichend informiert zu sein. Allgemein gilt: Es ist immer ratsam, Kündigungen rechtzeitig und eingeschrieben der Versicherungsgesellschaft einzuschicken und darauf zu achten, dass sie bereits vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Versicherung eintrifft.

Kündigungsfristen bei KFZ-Versicherungen beachten

Möchte man die Versicherung kündigen und zu einem günstigeren Angebot wechseln, muss man das Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit des Vertrags abwarten. KFZ-Versicherungen sind nach Ablauf der Vertragsbindung immer jährlich zu dem Vertragsbeginn folgenden Monatsersten kündbar. Bei allen drei Arten gilt eine Kündigungsfrist von ein bis drei Monaten.


Fällt aus irgendeinem Grund das versicherte Objekt weg, zum Beispiel wenn das Auto verkauft oder behördlich abgemeldet wird, dann besteht keine Kündigungsfrist und der Vertrag kann sofort beendet werden. Wird das Recht der einseitigen Prämienerhöhung ausgeübt, dann kann der Versicherungsnehmer mit einer Frist von einem Monat ab Erhalt der Information über die Prämienerhöhung kündigen.

Haushalt, Eigenheim, Unfall, Rechtsschutz: Versicherer müssen informieren

Ein paar Ausnahmen mehr gibt es bei sogenannten Elementarversicherungen, wie Haushalt, Eigenheim, Unfall und Rechtsschutz. Hier haben Sie das Recht den Vertrag bei unangemessener Fristsetzung durch den Versicherer sofort zu kündigen. Das kann beispielsweise passieren, wenn der Versicherer verabsäumt, Sie zeitgerecht über die stillschweigende Verlängerung des Vertrags nach der vereinbarten Laufzeit zu informieren.

Die Haushaltsversicherung kann ebenso gekündigt werden, wenn das versicherte Objekt wegfällt, also der Versicherungsnehmer umzieht. In diesem Fall muss die Versicherung vor dem Umzug über die Kündigung und den Grund in Kenntnis gesetzt werden. Ebenso können Sie die Haushaltsversicherung mit einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie die Wohnung erwerben. Haben Sie versehentlich eine Doppelversicherung abgeschlossen, also denselben Versicherungsschutz bei zwei Versicherern, dann können Sie den jüngeren Vertrag kündigen. Dazu müssen Sie gleich nach Erkenntnis die Doppelversicherung auflösen.

Im Schadensfall kann beidseitig gekündigt werden

Bei der Kündigung nach einem Schadensfall ist in erster Linie nach Art der Versicherung zu unterscheiden. In der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung hat der Versicherungsnehmer ein einmonatiges Kündigungsrecht ab Anerkennung oder Verweigerung der Entschädigungsleistung durch den Versicherer. Bei allen übrigen Versicherungen besteht in der Regel nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für den Versicherer ein Kündigungsrecht nach dem Schadensfall. Für das beidseitige Kündigungsrecht gilt ebenfalls eine Frist von einem Monat. Dieser Monat wird, wie bei der Kfz-Haftpflicht, ebenfalls ab Anerkennung oder Verweigerung der Entschädigungsleistung gezählt. Bei einem Rechtsstreit läuft die einmonatige Kündigungsfrist ab dem Urteilsspruch.

Bei gebündelten Versicherungsprodukten kann es jedoch vorkommen, dass die Kündigung nur für eine der versicherten Sparten zur Kenntnis genommen wird. So kann nach einem Kaskoschaden der Fall eintreten, dass Ihre Versicherung zwar der Kündigung der Kaskoversicherung zustimmt, Ihr Haftpflichtversicherungsvertrag jedoch aufrecht bleibt.

Versicherungen bequem vergleichen und wechseln

Im Online-Vergleichen für Versicherungen haben Sie die Möglichkeit, Versicherungen zu vergleichen und Ihren Anbieter online in wenigen Minuten zu wechseln. Wir übernehmen dabei die Kündigung bei Ihrer jetzigen Versicherungsgesellschaft und kümmern uns um alle weiteren Angelegenheiten. Durch ein passendes Angebot können Sie jährlich mehrere Hundert Euro sparen – ein Vergleich lohnt sich!

Das Wichtigste auf einen Blick: Versicherung kündigen oder wechseln

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Pejo Gluhakovic am 07.10.2019

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