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BWB – Zu wenig Transparenz bei Strom- und Gasrechnungen

Verfasst am 10.08.2011


Die Bundeswettbewerbsbehörde fordert bei Strom und Gas mehr Transparenz bei Rechnungen und anstehenden Preiserhöhungen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde kritisiert in ihrem Tätigkeitsbereicht für 2010 auch den Energiebereich aufgrund geringer Verständlichkeit und Transparenz für Konsumenten. Der Bericht verweist unter anderem auf eine Umfrage des VKI, laut der knapp 60 % der Befragten ihre Stromrechnung nicht verstehen. Auch ein Umstieg auf umweltfreundlichere Produkte wird kaum angedacht, da diese zu wenig bekannt sind, bzw. die Zusammensetzung des Stroms nicht erkenntlich ist.

Als "bezeichnend" kommentiert die BWB überdies den Umstand, dass drei Viertel der Befragten nicht wahrnehmen können, ob und wann sich der Strompreis verändert hat. Auch würden 60 % der Konsumenten aus der Rechnung nicht den Anteil des Stromverbrauchs und den Anteil der Netzkosten entnehmen können. Inwiefern die rechtliche Trennung von Netzbereitstellern und Stromlieferanten zum Konsumenten durchgedrungen ist, könne daher in Frage gestellt werden, heißt es dazu kritisch im Bericht. Die größte Verwirrung herrsche aber über die Begriffe in der Stromrechnung, beklagt die BWB und gibt zu bedenken, dass vor allem Schlagworte wie Gebrauchsabgabe oder Netzverlustentgelt nur für eine kleine Minderheit verständlich seien. Der Bericht empfiehlt daher, die in der Rechnung angeführten Tarifbestandteile stark zu reduzieren, so etwa auf Begriffe wie Energiekosten, Netzkosten, Energieabgabe und Umsatzsteuer.

Quelle: OTS


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DI. Johann Traxler am 22.09.2011

Der Vorschlag, dass auf allen Rechnungen die Begriffe (Energiekosten, Netzkosten, Energieabgabe und Umsatzsteuer - einheitlich von allen Stromanbietern definiert)aufscheinen müssen wäre für alle Stromkunden sehr wichtig. Ich möchte auch auf folgendes Problem hinweisen und ersuche - falls sie sich hiefür als zuständiger Ansprechpartner fühlen - um eine Stellungnahme zu folgendem Tatbestand. Seit mehreren Jahren beziehe ich den Strom vom "Verbund" und besitze seit September 2010 eine Photovoltaikanlage(5 kWpeak. Der Verbund bezahlt für den gelieferten "Überschussstrom" allen Kunden, die ihre Anlage bei einer hiezu befugte Firma errichten haben lassen 10ct/kWh. Weiters müssen sie deine Grundgebühr von derzeit 10,--€ /Monat bezahlen. Jenen Kunden, die ihre Anlage bei der Firma ............. errichten haben lassen bezahlen sie derzeit 15ct/kWh, weiters wird ihnen keine Grundgebühr in Rechnung gestellt. Dies wurde übrigens bereits bei der Ofertsterstelluzng mitgeteilt (2010 nur 12 ct/kWh) Diese Wettbewerbsverzerrung halte ich rechtlich für eine nicht zu haltende Bevorzugung eines speziellen Anbieters von Photovoltaikanlagen. Ich würde mich freuen, wenn sie hiezu eine Stellungnahme abgeben können. Gegebenfalls wäre ich auch bereit, die Frage gerichtlich zu klären zu lassen. Mit freundlich Grüßen Johann Traxler