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Neu ab 1.1.2012: Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge

Verfasst am 23.11.2011


Ab 1.1.2012 gibt es eine für alle Autofahrer gültige Regel zum Durchlassen von Einsatzfahrzeugen bei Staubildung.

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Weil es für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei und Rettung bei Unfällen mit Staubildung immer schwer war, wegen abgestellter Fahrzeuge auf dem Pannenstreifen zum Unfallort durchzukommen, gibt es ab 1.1.2012 eine neue verpflichtende Regelung zum Durchlassen von Rettungsfahrzeugen. Die sogenannte Rettungsgasse soll Einsatzkräften ermöglichen, schneller zum Unfallort zu gelangen.

Rettungsgasse: Was ist das?

Die Rettungsgasse ist eine Fahrgasse zwischen einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn, Schnellstraße oder Autostraße - egal ob die Fahrbahn zwei-, drei- oder vierspurig ist. In Österreich gilt das gleiche Prinzip wie in Deutschland, Tschechien, Schweiz und Slowenien. Durch Ausweichen der Fahrzeuge können Einsatzfahrzeuge durch die Rettungsgasse zum Unfallort durchkommen. Die Autofahrer auf der linken Fahrspur ordnen sich weit links zur Fahrbahn ein. Die Autos auf der rechten Spur fahren so weit nach rechts wie nötig. Dazwischen bildet sich eine Fahrgasse. Der Pannenstreifen soll mitbenutzt werden.

Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen sollten jedoch sofort wieder geräumt werden, wenn sich dort ein Einsatz- oder Straßendienstfahrzeug nähert. Da es durch schräg stehende Fahrzeuge zu weiteren Behinderungen kommen würde, müssen sich die Autos parallel zum Fahrbahnverlauf einzuordnen.

Was bringt die Rettungsgasse?

Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass Einsatzkräfte nach Bildung einer Rettungsgasse um bis zu vier Minuten schneller am Unfallort eintreffen können. Das erhöht die Überlebenschance der Unfallopfer um bis zu 40 Prozent!

In welchen Fällen muss die Rettungsgasse gebildet werden?

Die Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse entsteht bereits bei Bildung eines Staus bzw. bereits bei stockendem Verkehr, also nicht erst, wenn ein Rettungsauto kommt. Ob der Stau von einem Unfall herrührt oder es einfach der tägliche Überlastungsstau ist, spielt dabei keine Rolle. Wenn erkennbar ist, dass sich der Stau wieder auflöst, kann auch die Rettungsgasse wieder aufgegeben werden.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Bei Behinderung eines Einsatzfahrzeugs oder bei Befahren der Rettungsgasse müssen Verkehrsteilnehmer mit einer Strafe von bis zu 2.180 Euro rechnen.

Quelle Foto © Rike / PIXELIO

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Kommentare:

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Kommentare


Franz Forsthofer am 12.12.2011

Rettungsgasse

Ingrid Mitterer am 29.11.2011

Ich finde es würde besser klappen wenn die erste spur frei bleibt, dass heißt alles fährt auf die zweite, bezieungsweise auf die dritte spur falls vorhanden. Keiner weiß sonst wann er eine rettungsgasse bilden soll. lg. Mitterer Ingrid