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Der große Führerschein-Irrtum

Verfasst am 12.03.2012


Das Online-Vergleichsportal durchblicker.at informiert über einige Irrtümer, die den neuen Scheckkartenführerschein betreffen.



Derzeit haben ca. 7 Millionen Österreicher einen Führerschein. Davon haben rund 2,5 Millionen bereits einen Scheckkartenführerschein.

Per 19. Jänner 2013 tritt in Österreich eine neue Führerschein-Richtlinie in Kraft, die vorsieht, dass alle Führerscheine eine befristete Gültigkeit aufweisen müssen. Viel Menschen, die noch einen „rosa Lappen“ haben, stürmen deshalb seit Anfang 2012 die Verkehrsämter, um ihren alten Führerschein in einen neuen Scheckkartenführerschein umzutauschen.

Denn sie gehen davon aus, dass sie bei rechtzeitigem Umschreiben ihres Scheins auf eine Scheckkarte der Richtlinie entgehen und einen unbefristeten Schein bekommen können. Ein Irrtum, wie Autofahrerclubs und Polizei bestätigen.

Befristeter Schein ist für alle ab 2033 Pflicht

Tatsache ist, dass die neue Führerschein-Richtlinie für alle Autofahrer eine befristete Gültigkeit von 15 Jahren nach sich ziehen wird.

Grund für diese Richtlinie ist, dass in den Mitgliedsstaaten der europäischen Union mehr als 110 verschiedene Führerscheinmodelle gültig sind. Diese führt zu Problemen für Ordnungskräfte und Führerscheinbehörden und zur Fälschung von Dokumenten, die zuweilen schon Jahrzehnte alt sind.

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass durch einen Umstieg vor 2013 die Befristung umgangen werden kann. Dies ist aber nicht der Fall. Spätestens bis 19. Jänner 2033 müssen alle Führerscheinbesitzer auf einen befristeten Führerschein umsteigen. Bis 2013 ausgestellte Lenkberechtigungen bleiben, wie auch alte rosa Führerscheine, bis zu diesem Zeitpunkt gültig.Wer jetzt wechselt holt also 5 Jahre mehr an Gültigkeit heraus, muss danach aber trotzdem in das neue System wechseln.

Führerschein „neu“ – was ändert sich?

Der neue Scheckkartenführerschein unterscheidet sich fast nicht vom derzeitigem. Lediglich einige neue Führerscheinklassen kommen hinzu. So wird die Klasse AM für Moped stehen sowie die Unterscheidung A1 bzw. A2 für Motorräder.

Die von vielen Menschen befürchtete Gesundheitsuntersuchung kommt laut derzeitigem Informationsstand nicht. Diese Überprüfung ist lediglich eine Empfehlung der EU, die vom österreichischen Verkehrsministerium bis dato nicht aufgegriffen wurde. Verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen wird es daher nicht geben. Allerdings wird den Bürgerinnen und Bürgern vermutlich im Zuge der Erneuerung des Führerscheins zu einem freiwilligen Fahrtauglichkeitscheck geraten werden.

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