DiePresse – Große Unterschiede bei Rechtsschutz
Verfasst am 09.03.2012
Weil es hierzulande zahlreiche Anbieter von Rechtsschutzversicherungen gibt, variieren die Preise stark. Sachbereiche ausklammern lohnt sich.
Wien/Red. In Österreich gibt es gut zwei Dutzend Anbieter von Rechtsschutzversicherungen. Mit der Angebotsvielfalt einher gehen jedoch auch zahlreiche Preisunterschiede. In Österreich ist etwa jeder fünfte Haushalt rechtsschutzversichert. Doch eine Polizze deckt nicht alle Lebensbereiche ab. „Eine bewusste Auswahl und ein sorgfältiger Marktvergleich können Hunderte Euro im Jahr an Prämie sparen“, wie Reinhold Baudisch vom Vergleichsportal durchblicker.at in einer Aussendung mitteilt.
Nicht alles wird versichert
Demnach könne man als Alleinstehender ohne Auto bereits eine Rechtsschutzversicherung für elf Euro im Monat abschließen und damit auch wichtige Bereiche wie Schadenersatz-, Arbeits-, Wohn- und Erbrecht abdecken. Wem letzteres nicht wichtig ist, würde bereits mit monatlich acht Euro das Auskommen finden.Wer jedoch eine Kfz-Versicherung benötigt, sollte die dazugehörige Rechtsschutzversicherung nicht im Paket mit der Kfz-Polizze kaufen. Zum einen gäbe es meist nämlich keinen Prämienvorteil. Zum anderen variieren die Laufzeiten der einzelnen Versicherungen. Während eine Kfz-Versicherung jährlich kündbar sei, würde das Rechtsschutz-Produkt meistens mehrjährig verkauft.
Sinnvoller wäre es demnach, seine Rechtsschutzversicherung um den Bereich Kfz zu erweitern. „Das ist in Summe billiger und praktikabler“, sagt Baudisch.
Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten Versicherungsnehmer zudem auf Deckungssummen achten. Nicht versichert sind in der Regel Scheidungsprozesse oder das Bauherrenrisiko. Aufgrund zahlreicher Wertpapierskandale in der jüngeren Vergangenheit sind Assekuranzen auch dazu übergegangen, riskante Wertpapiergeschäfte in Neuverträgen nicht mehr abzudecken, während Altverträge diesen Bereich sehr wohl beinhalten können.
Generell empfiehlt sich die Konsultation eines Maklers vor Abschluss eines entsprechendes Produkts. Dieser kann gewisse Sachbereiche ausklammern. So benötigen Pensionisten etwa keinen Arbeitsrechtsschutz.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.03.2012)
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