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Haushaltsversicherung: Urlaub ohne Angst

Verfasst am 22.05.2012


Sommerzeit ist Reisezeit. Doch was ist, wenn es während des wohlverdienten Urlaubs zu einem Wasserschaden kommt, oder wenn Einbrecher die Wohnung ausräumen? In der Regel drücken sich Versicherungen nicht vor berechtigten Schadenzahlungen. Um unnötige Probleme nach einem Schaden zu vermeiden, solltest Du aber einige Regeln beherzigen.

Vor dem Wegfahren

Wenn die Abwesenheit von Bewohnern erkennbar ist, lockt das Einbrecher an. Daher solltest Du vor der Fahrt in den Urlaub Freunde oder Nachbarn zu bitten, Werbematerial, Post etc. wegzuräumen und hin und wieder die Wohnung zu besuchen. Du solltest Deinen „Aufpassern“ auch Deine Urlaubsadresse hinterlassen, damit sie Dich bei einem Schaden schnell erreichen können.

Wenn eine Reise ansteht (die länger als 72 Stunden dauert) solltest Du außerdem unbedingt den zentralen Wasserhahn abdrehen. Wenn nicht, kann die Versicherung bei einem Wasserschaden während des Urlaubs die Zahlung verweigern.

Beim Verlassen der Wohnung solltest Du die Tür absperren (nicht nur zuziehen) und die Fenster schließen. Denn wenn die Wohnung nicht gut verschlossen ist, zahlt die Versicherung bei einem Einbruch kein Geld.

Wertgegenstände

Bargeld, Schmuck, etc. sind in der Haushaltsversicherung nur bis zu gewissen Wertgrenzen versichert. Diese Grenzen sind in der Regel sehr niedrig, besonders wenn die Wertgegenstände offen in der Wohnung herumliegen. In diesem Fall betragen die Grenzen nur einige hundert Euro. Deutlich höher liegen die Grenzen, wenn die Wertgegenstände in Möbeln verwahrt werden. Am höchsten sind die Ersatzgrenzen bei Lagerung von Wertgegenständen in einem Safe. Dabei ist es aber wichtig, dass der Safe einer Sicherheitsklasse entspricht. Die gängigen Klassen sind EN0 und EN1. Viele Versicherungen verknüpfen höhere Wertgrenzen mit Safes aus den entsprechenden Sicherheitsklassen.

Um im Schadensfall den tatsächlichen Verlust nachzuweisen, zahlt es sich aus wenn du ein Verzeichnis der in der Wohnung gelagerten Wertgegenstände führst, am besten mit Fotos und Rechnungen von Schmuck und anderen Wertgegenständen ohne Bargeldcharakter.

Nach dem Schaden

Solltest Du nach Deiner Rückkehr feststellen, dass es zu einem Schaden gekommen ist, mußt Du rasch Deine Versicherung verständigen. Bei einem Einbruch musst Du auch zwingend die Polizei verständigen.

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