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help.orf.at – Kündigungsrecht nach Erhöhung der Kfz-Versicherungssumme

Verfasst am 07.01.2012


help.orf.at widmet sich den Verbraucher-Tipps von durchblicker.at

Mit dem Jahreswechsel ist die Mindestversicherungssumme in der Kfz-Haftpflicht EU-weit von sechs auf sieben Mio. Euro erhöht worden. Falls dadurch von Versicherern die Prämien außertourlich angepasst werden, haben Konsumenten ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht und können innerhalb von 30 Tagen nach Verständigung durch die Versicherung den Versicherungsvertrag kündigen. Eine Prämienerhöhung sei daher die Chance, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, rät das Onlineportal durchblicker.at in einer Aussendung.

Vor einem Wechsel sollten sich die Konsumenten über die Preise anderer Anbieter erkundigen. Dabei könnten sie in der Haftpflichtversicherung bis zu 400 Euro sparen. Bis zu 900 Euro betrage die Preisdifferenz bei Kasko-Versicherungen. Der Wechselservice von durchblicker.at, ein unabhängiges Portal zum Vergleich der Fixkosten und Partner der Arbeiterkammer Oberösterreich, sei kostenlos.

Die Änderung der Mindestversicherungssumme gilt für neue und bestehende Versicherungsverträge und betrifft zwischen 1 und 2 Millionen Autofahrer.

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