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Smart Meter – was bedeutet das für Dich?

Verfasst am 03.05.2012


Das Wirtschaftsministerium hat eine Verordnung für Smart Meter erlassen. Diese regelt die Rahmenbedingungen für die Einführung von intelligenten Stromzählern in Österreich. Bis Ende 2019 sollen 95 Prozent der Haushalte mit den neuen Zählern ausgestattet sein. Seitdem ist die „Zwangsumstellung“ in aller Munde.

Smart Meter – was ist das?

Ein „intelligenter“ Zähler, auch Smart Meter genannt, ist ein Zähler für Energie, z. B. Strom oder Gas, der dem jeweiligen Nutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit anzeigt. Modellabhängig können intelligente Zähler die erhobenen Daten automatisch an das Energieversorgungsunternehmen übertragen.

Neben dem Einsatz von intelligenten Zählern zur Messung des Stromverbrauchs ist es auch möglich, in einem Haushalt den Wasser-, Gas- und Wärmeverbrauch intelligent zu erfassen.

Wer profitiert?

Der Zweck intelligenter Zähler ist es, allen Endkunden in den Bereichen Strom, Erdgas, Fernheizung und Warmwasser eine Anzeigemöglichkeit bereitzustellen. Außerdem sollen die Zähler den tatsächlichen Energieverbrauch des Endkunden und die tatsächliche Nutzungszeit in Privathaushalten widerspiegelt. Aufgrund dieser Möglichkeit soll dem Konsumenten von der Tageszeit abhängige und – wenn möglich – billigere Energiekosten angeboten werden.

Der Nutzen für die Netzbetreiber besteht vor allem in der Effizienzsteigerung des Verteilernetzbetriebs. Kundenprozesse wie die Ablesung oder die Verrechnung werden automatisierbar, Netze können besser kontrolliert und die Auslastung dieser kann besser dargestellt werden.

Kritik an der Einführung von intelligenten Zählern

Kritik an der „Zwangsumstellung“ kommt von der Arbeiterkammer (AK) und der Mietervereinigung. Sie sind der Meinung, der Datenschutz sei nicht sichergestellt. Die AK nimmt zusätzlich die E-Control beim Wort, die versprochen hat, dass es zu keinen Mehrkosten für die Haushalte kommen wird und der Austausch der Zähler für Konsumenten kostenlos ist.

Das Ministerium versucht die Bedenken der Konsumentenschützer zu zerstreuen. In einer Aussendung zu der Verordnung steht, dass gesetzliche Regelungen, die flankierend eingeführt werden, den Datenschutz gewährleisten sollen.

So sei etwa geplant, dass der Netzbetreiber für die Überwachung der Leitungen nur anonymisierte und aggregierte Verbrauchsdaten auslesen darf. Zudem soll die Übermittlung von Kundenverbrauchsdaten auf freiwilliger Basis erfolgen. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen sind Sanktionen in Höhe von bis zu 100.000 Euro geplant.


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