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Ab 1.11.2014 gilt Winterreifenpflicht

Verfasst am 31.10.2014


Ab 1.11.2014 ist es wieder so weit, es gilt Winterreifenpflicht "bei winterlichen Fahrverhältnissen". Was heißt das und welche Reifen sind als Winterreifen geeignet?

Was bedeutet Winterreifen-Pflicht?

Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April, aber nur bei "winterlichen Fahrverhältnissen". Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Sie gilt aber nur für Fahrzeuge, die auch im Straßenverkehr bewegt werden, das heißt parkende Fahrzeuge sind nicht betroffen.

Autos dürfen daher nur unterwegs sein, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Schneeketten allerdings nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.

Welche Reifen sind rechtlich gesehen Winterreifen?

Einige Reifen sind mit Schneeflocken- bzw. Schneekristall-Symbolen gekennzeichnet. Dies gilt in Österreich nicht als gültige Winterreifen-Kennzeichnung.

Reifen gelten in Österreich nur dann als Winterreifen, wenn in der Seitenwand die Aufschrift "M S" (gleichwertige, alternative Bezeichnungen sind: "M.S.", "MS", "M/S", "M&S" oder "M-S") vorhanden ist und die Profiltiefe über die gesamte Reifenbreite mehr als 4 mm (bei Diagonalreifen 5 mm) beträgt. Das gilt auch für Ganzjahresreifen und Spikereifen.

Einige Reifen sind mit Schneeflocken- bzw. Schneekristall-Symbolen gekennzeichnet. Dies gilt in Österreich nicht als gültige Winterreifen-Kennzeichnung. Entscheidend für die Erfüllung der Winterreifen-Pflicht im österreichischen Bundesgebiet ist daher die M S Kennzeichnung.

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