Das Schweizer Taschenmesser unter den Absicherungen
Verfasst am 10.07.2012
Wie konnte die böse Hexe aus Hänsel und Gretel beruhigt schlafen, trotz des Risikos, dass Kinder ihr über Nacht das Lebkuchen-Dach wegessen? Und mussten sich die sieben Zwerge Sorgen machen, dass Schneewittchen mehr anstellt, als vom Tellerchen zu essen und im Bettchen zu schlafen?
Kein Märchen: Eine Haushaltsversicherung schützt bei Einbruchsdiebstahl und Schäden am Wohnungsinhalt. Was viele nicht wissen ist, dass die Haushaltsversicherung auch bei Urlauben Sicherheit bietet.
Ein Beispiel:
Stefan macht mit seiner Freundin Maria Urlaub in Rom und kehrt nach einem ereignisreichen Tag ins Hotelzimmer zurück. Sie haben viele Fotos von Sehenswürdigkeiten geschossen und möchten diese nun auf Facebook stellen. Stefan geht noch kurz auf den Balkon, um ein Bild vom traumhaften Ausblick zu schießen. In dem Moment schreit Maria auf, da sie bemerkt, dass bei ihnen eingebrochen und der teure Laptop entwendet wurde. Vor lauter Schreck über den Aufschrei lässt Stefan die geliehene Kamera vom Balkon fallen. Unglücklicherweise fällt die Kamera in Richtung Gehsteig und trifft einen Passanten. Somit hat Stefan nun einen gestohlenen Laptop, eine kaputte geliehene Kamera und mögliche Schadenersatzzahlungen in horrenden Höhen am Hals.
All das kann eine Haushaltsversicherung absichern. So kümmert sich die Außenversicherung um den gestohlenen Laptop, der Schutz bei gemieteten/geliehenen Gegenständen um die Kamera und der Haftpflichtschutz um den verletzten Passanten. Dadurch können Stefan und Maria den materiellen Schaden mit nur einer Versicherung abwenden und sich somit vor einem möglichen Ruin bewahren. Dadurch sieht man, dass eine Haushaltsversicherung genauso zum Leben gehört, wie das Taschenmesser bei einer Waldwanderung – nämlich immer!
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