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Ärzte Woche – Achten Sie auf Ihre Haushaltsversicherung

Verfasst am 11.11.2011


Die Ärzte Woche gibt in ihrer aktuellen Ausgabe einen Überblick über die Haushaltsversicherung und empfiehlt durchblicker.at zum Versicherungsvergleich.

Ein prüfender Blick auf die Aktualität der bestehenden Haushaltsversicherung sollte alle zwei Jahre erfolgen. Die günstigsten Konditionen sind mittels eines 2010 gegründeten Online-Portals eruierbar.

Viele haben eine, oft ein Leben lang. Dennoch lohnt es sich, mindestens alle zwei Jahre einen prüfenden Blick auf sie zu werfen, auf die Haushaltsversicherung, um sie an die aktuelle Wohnsituation anzupassen. Die günstigsten Haushaltsversicherungs-Konditionen können Sie unter www.durchblicker.at/haushaltsversicherung/vergleich/haushalt eruieren.

Eine Haushaltsversicherung gehört zur Grundausstattung eines jeden Haushaltes. „Für eine 90m²-Wohnung (normale Ausstattung, ohne Selbstbehalt, ohne Glasbruch) muss man mit einer Jahresprämie von 100 bis 250 Euro rechnen“, erklärt Gabi Kreindl, Versicherungsexpertin des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Neben dem Schutz des Wohnungs- oder Hausinhalts gegen Gefahren wie Feuer, Sturm, Wasser, Blitzschlag, Steinschlag, Wasser, Erdrutsch oder Einbruch beinhaltet eine Haushaltsversicherung gewöhnlich auch eine private Haftpflichtversicherung für die Haushaltsmitglieder.

Diese schützt vor Haftungen des täglichen Lebens, die existenzbedrohend sein können, wie etwa durch einen verschuldeten Sportunfall. „Es gibt keine gesetzlichen Mindeststandards für die einzelnen Deckungen, daher sollte großer Wert auf einen ausreichenden Versicherungsschutz gelegt werden, der den persönlichen Bedürfnissen entspricht“, empfiehlt Michael Doberer, Co-Gründer des Online-Versicherungsportals www.durchblicker.at , ein 2010 gegründetes Vergleichsportal für Haushalts-, KFZ-, Rechtsschutz- und Motorradversicherungen. Bei der Privathaftpflichtversicherung liegt der aktuelle Richtwert bei mindestens einer Million Euro. Kinder sind dabei bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, wenn sie im gleichen Haushalt leben.

Auswahl der richtigen Versicherung

Für den Schutz des Versicherungsinhalts sollte die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme dem Wiederbeschaffungswert der gesamten Einrichtung entsprechen. „Für eine Wohnung mit durchschnittlicher Ausstattung sind dafür 1.000 Euro/m² in der Regel ausreichend“, so Doberer. Die Haushaltsversicherung leistet bei einem Schaden maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme (plus Nebenkosten für Aufräumarbeiten und Entsorgung). Für offen im Haushalt herumliegende Gegenstände sind die Wertgrenzen meist niedrig angesetzt, für die Lagerung im Safe fallen sie deutlich höher aus.

„So ist beispielsweise der Ersatz von frei herumliegendem oder in nicht versperrbaren Möbeln aufbewahrtem Bargeld üblicherweise mit etwa 500 bis 2.000 Euro beschränkt, für leicht zugänglichen Schmuck und Ähnliches liegen die Wertgrenzen bei rund 2.500 bis 10.000 Euro“, rechnet Kreindl vor. Auf jeden Fall sollte ein Verzeichnis aller Wertgegenstände erstellt werden, vorhandene Originalrechnungen dazu geheftet und Schmuck, Kunstgegenstände sowie Sammelobjekte fotografiert werden. Vor allem bei lang laufenden Verträgen sollte man die Polizze alle ein bis zwei Jahre auf Aktualität überprüfen. Umbauten, neue Einrichtungen, wertvolle Neuanschaffungen erfordern gegebenenfalls die Anpassung oder Erneuerung der Versicherung. Viele Haushaltsversicherungen sehen bereits einen generellen Neuwertansatz vor. Dabei erfolgt die Entschädigung auch bei älteren Sachen ohne Wertminderung durch Alter oder Abnützung.

Achten Sie auf den Unterversicherungsverzicht!

„Eine hohe Versicherungssumme ist nicht gleichbedeutend mit einer hohen Prämie“, betont Kreindl. Gute Leistung sei auch zu günstigen Prämien zu erhalten, sofern man nicht das erstbeste Angebot abschließt. Ein wesentliches Ärgernis im Schadensfall ist Über- oder Unterversicherung. Dabei ist Erstere noch das geringere Übel: Bei einer Überversicherung ist die Versicherungssumme so hoch angesetzt, dass selbst im schlimmsten Fall die Summe nicht voll ausgeschöpft werden kann. Dies kann passieren, wenn die Wohnung kleiner ist als angegeben oder sich die Ausstattung im Laufe der Zeit auf ein bescheideneres Maß reduziert hat.

In diesem Fall zahlt man unter Umständen jahrelang eine zu hohe Prämie. Liegt hingegen Unterversicherung vor – weil die Haushaltsgröße zu klein angegeben wurde oder eine zu niedrige Ausstattungskategorie gewählt wurde –, reduziert sich die vom Versicherer übernommene Schadenssumme im gleichen Ausmaß. „Dies passiert häufig bei älteren Verträgen, denn die neueren Verträge enthalten üblicherweise bereits einen sogenannten Unterversicherungsverzicht“, so die VKI-Expertin. In diesem Fall verpflichtet sich der Versicherer, im Schadensfall nicht auf den Einwand der Unterversicherung zurückzugreifen.

Einbruch oder Diebstahl

Die Höhe der Wertgrenzen hängt auch davon ab, ob es sich um einen Einbruch oder Diebstahl handelt. Von einem Einbruch sprechen Versicherungsunternehmen, wenn ein gewaltsames Eindringen in verschlossene Räume vorliegt, als Diebstahl gilt hingegen, wenn der Täter sich bedient, nachdem er ungehindert und ohne Gewaltanwendung in den fremden Haushalt gelangt ist, sei es durch ein offenes Fenster oder während der Haushaltseigentümer in einem anderen Raum war. In zweiterem Fall sind geringere Wertgrenzen festgelegt, weil hier von leichter Fahrlässigkeit des Versicherten auszugehen ist.

Bei Beraubung mit Anwendung oder Androhung von Gewalt werden die Wertgegenstände üblicherweise ohne Einschränkung ersetzt und auch die Folgekosten (Austausch von Schlössern, Wiederbeschaffung von Dokumenten) übernommen. Im schlimmsten Fall zerstören Diebe oder Einbrecher Eigentum, das sie nicht mitnehmen konnten. In neueren Polizzen ist die Deckung derartiger Vandalismusschäden bereits enthalten. „Sollten Sie einen älteren Vertrag besitzen, reklamieren Sie diesen Punkt hinein. Sollte sich der Versicherer zieren, holen Sie Vergleichsangebote ein oder drohen Sie gegebenenfalls mit einem Wechsel“, empfiehlt Kreindl. Denn – so die positive Nachricht – allgemein sind Haushaltsversicherungsverträge in den letzten Jahren, nicht zuletzt durch das steigende Angebot (es gibt rund 20 Anbieter), konsumentenfreundlicher und günstiger geworden.

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