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Krank im Urlaub: E-Card hilft immer noch nicht überall

Verfasst am 21.06.2013


durchblicker.at: Zusätzliche Reiseversicherung in manchen Ländern empfehlenswert – E-Card ab 1.7. auch in Kroatien gültig – Viele Ärzte in ganz Europa lehnen E-Card aber immer noch ab und verrechnen Urlaubern Privatarzt-Tarife

Acht Jahre nach der Einführung von E-Card und Europäischer Krankenversicherungskarte kann eine Erkrankung im Urlaub in Europa immer noch enorm teuer werden. Wer im kommenden Sommerurlaub auf Nummer sicher gehen möchte, für den empfehlen Außenministerium und Sozialversicherungsanstalt nach wie vor eine zusätzliche Reisekrankenversicherung. „Zumindest bei manchen klassischen Urlaubsdestinationen auch innerhalb der EU macht das immer noch Sinn“, bekräftigt Reinhold Baudisch von durchblicker.at. Laut aktueller Erhebung des Verbraucherportals ist eine Reisekrankenversicherung, die auch Behandlungskosten und Rücktransport im Krankheitsfall abdeckt, für einen zweiwöchigen Familienurlaub mit Kind in Europa derzeit ab 61 Euro erhältlich, für denselben Urlaub in Übersee ab 88 Euro. Manchmal ist ein solcher zusätzlicher Versicherungsschutz auch schon in Kreditkartenverträgen oder diversen Club-Mitgliedschaften enthalten. Ein Vergleich der Versicherungsangebote ist kostenlos und anonym in unserem Vergleichsrechner.

8 von 10 glauben: E-Card hilft in ganz Europa – Realität immer noch anders

Einer aktuellen Umfrage der Europäischen Reiseversicherung zufolge gehen von 1.000 Befragten 80 Prozent davon aus, mit der E-Card überall in Europa versichert zu sein. Grundsätzlich gilt die E-Card derzeit in allen EU-Ländern, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Mazedonien und rechtzeitig zu den Sommerferien ab 1. Juli auch in Kroatien. Mit einer eigenen Handy-App klärt die EU ihre BürgerInnen mittlerweile über die Funktionsweise der Europäischen Krankenversicherungskarte auf. Die jeweiligen Behandlungsgebühren und Versicherungsbestimmungen sind in jedem EU- Land aber immer noch unterschiedlich geregelt. Gleichzeitig verweigern viele Vertragsärzte immer noch die E-Card und verlangen von Urlaubern teure Privathonorare. Die heimische Krankenkasse refundiert dann nur jenen Teil, der für dieselbe Behandlung bei einem Vertragsarzt im Inland aufgewendet werden müsste.

Krank am Strandort - Detaillierte Rechnung einfordern

Laut den europäischen Bestimmungen sind Vertragsärzte und -spitäler in der EU grundsätzlich verpflichtet, die E-Card zu akzeptieren. Die Erfahrung zeigt, dass aufgrund sprachlicher Differenzen gerade in Notsituationen am Urlaubsort nicht immer einwandfrei abgeklärt werden kann, ob ein solcher Vertrag besteht oder nicht. „An vielen abgelegenen Strandorten machen Ärzte mit Urlauber-Praxen gezielt Geschäft mit Urlaubern. Stellt man dann später fest, dass es sich um eine Privatordination oder ein Privatspital gehandelt hat, bleibt man oft auf dem Großteil der Kosten sitzen“, warnt Baudisch. Sollte der Arzt oder das Spital auf Barzahlung bestehen oder die Zusendung eines Erlagscheins in Aussicht stellen, sollte man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen. „Nur wenn Diagnose und Behandlung klar ersichtlich sind, hat man als Patient Chancen auf einen teilweisen Kostenersatz“, so der durchblicker-Experte.

Geschäft mit Urlaubern: Hotelarzt kommt fast immer privat

Die Probleme treten grundsätzlich in fast allen Ländern immer wieder auf. In Spanien häufen sich die Beschwerden von Urlaubern, weil Ärzte und Spitäler die Europäische Krankenversicherungskarten nicht akzeptieren und häufig nach privaten Tarifen abrechnen. Die EU-Kommission hat deshalb jetzt sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Nicht allzu weit kommt man mit der E-Card auch in den anderen Mittelmeerländern wie Griechenland und Italien. Kassenärzte oder Spitäler findet man oft nur am Festland und da nur in Ballungsräumen oder im Landesinneren. Urlauber landen häufig bei privaten Ärzten, Hotelärzten oder Kliniken, die keine Vertragspartner sind. Baudisch: „Häufig erkennt man erst im Nachhinein, dass es sich in diesem Fall um einen Privatarzt gehandelt hat.“

Frankreich und Belgien: Trotz E-Card muss man Behandlung vor Ort selbst zahlen

In Frankreich und Belgien wiederum müssen PatientInnen Arztkosten grundsätzlich zunächst selbst bezahlen und erhalten danach einen Teil von der Sozialversicherung retour. Weil laut EU-Recht ein österreichischer Urlauber so behandelt wird wie ein Franzose oder Belgier, gilt dort genau dasselbe Prinzip wir für alle Länder außerhalb der EU, in denen die E-Card nicht anerkannt wird: Der Patient muss die ärztliche Behandlung, die Medikamente, usw. zunächst aus der eigenen Tasche bezahlen. Eine Übersicht über Behandlungskosten in den einzelnen EU-Staaten finden Sie hier.

Wo noch Urlaubskrankenscheine gelten

Österreich hat zusätzlich mit einigen Ländern bilaterale Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Für Bosnien, Serbien, Montenegro und die Türkei gibt es daher Urlaubskrankenscheine. Reinhold Baudisch rät dennoch zur Vorsicht: „Die Erfahrung zeigt, dass es mitunter schon innerhalb der EU schwierig ist, mit der E-Card rasch und unkompliziert medizinische Versorgung zu bekommen. Ob der Arzt im kroatischen Küstenort dann wirklich die E-Card nimmt oder die Aufnahme im türkischen Kreisspital tatsächlich etwas mit den Urlaubskrankenschein anfangen kann, ist nicht gesichert.“ Mit allen anderen Staaten hat Österreich keine Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wer z. B. in die USA, nach Ägypten oder Tunesien reist und dort ärztliche Behandlung braucht, hat die anfallenden Arzt- und Behandlungskosten in jedem Fall selbst zu tragen. „Vor allem in Ländern, in denen die Behandlungskosten bekanntermaßen hoch sind, wie in den USA, ist deshalb eine Reisekrankenversicherung unbedingt zu empfehlen. Die Kostenrückerstattung durch die Sozialversicherung in Österreich erfolgt nur zu den lokalen Kassentarifen. In einzelnen Ländern wie Kuba und der Ukraine ist eine Reisekrankenversicherung sogar Pflichtvoraussetzung für ein Visum“, so Baudisch.

Reisekrankenversicherung zahlt medizinische Versorgung und Rückholung zu 100%

Mit einer zusätzlichen Krankenversicherung im Rahmen einer Reisekrankenversicherung hat der Patient die Möglichkeit, die nächstgelegene medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, und muss nicht nachfragen, ob Verträge bestehen. Diese Zusatzversicherung deckt auch Privatarztkosten zur Gänze. Selbstbehalte gibt es in der Regel nicht. Nur wenn die Krankenkasse nach der Rückkehr keinerlei Leistung refundiert, sehen die Verträge in diesem Fall einen Selbstbehalt von bis zu 20 Prozent vor. Eine solche zusätzliche Versicherung übernimmt dann auch die Kosten für einen notwendigen Heimtransport, der mit der E-Card alleine nur ab der österreichischen Staatsgrenze finanziert wird. „Mit der Notversorgung vor Ort und einem Spezialrücktransport können die Kosten bei Krankheit oder Unfall trotz E-Card enorme Ausmaße annehmen. Man sollte sich deshalb vor dem Urlaub genau informieren, wie gut man selbst und die Familie im jeweiligen Urlaubsland geschützt sind“, empfiehlt Baudisch.

Sieben Tipps für die Reisevorbereitung:

1. Ist Ihre E-Card noch gültig? Kontrollieren Sie rechtzeitig das Datum, das auf der Karte vermerkt ist. Notfalls können Sie bei der Gebietskrankenkasse vor Reiseantritt noch eine „Provisorische Ersatzbescheinigung“ beantragen.
2. Funktioniert meine E-Card in meinem Urlaubsland? EU-Kommission, Sozialversicherung und Außenministerium geben Auskunft im Internet. z.B. hier
3.Verfügen Sie über einen zusätzlichen Reiseschutz? Lesen Sie nach im Kleingedruckten von Kreditkartenverträgen und Mitgliedschaften bei Autofahrerclub, Wandervereinen und Co. Details sind meist auch im Internet abrufbar.
4. Wo sind die nächsten Vertragskrankenhäuser/Ärzte? Fragen Sie beim Urlaubsanbieter nach und recherchieren Sie im Internet. Auch die neue Handy-APP der EU bietet für manche Länder Internet-Links zu einem Vertragsarztfinder. Für viele Urlaubsländer hält das Außenministerium außerdem Online-Kontaktdaten von Vertrauensärzten bereit. Das Außenministerium rät, sich bei medizinischen Fragen zunächst an den Vertrauensarzt zu wenden. Dieser kann je nach Fall lokale Spezialisten, Spitäler, Rettungsdienste u. ä. empfehlen. Den dazugehörigen Download-Link gibt es hier.
5. Welche Floskeln können für Sie bei einem Arztbesuch von Nöten sein? Notieren Sie diese entweder in der Fremdsprache oder in Lautsprache.
6. Sind in Ihrem Urlaubsland Arztkosten selbst zu bezahlen? Falls ja, versuchen Sie möglichst genau herauszufinden welche Kosten auf Sie zukommen können. Nur so können Sie sicher gehen, dass Sie vor Ort und danach bei der Abrechnung mit der Krankenkasse keine böse Überraschung erleben.
7. Sollten Sie tatsächlich etwas bezahlen müssen: Lassen Sie sich sofort eine möglichst detaillierte Rechnung geben! Ohne schriftliche Bestätigung haben Sie überhaupt keine Möglichkeit, die Rückerstattung zu beantragen.


Kommentare:

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Kommentare


durchblicker.at am 22.08.2016

Lieber Herr El-Mahdy, unseren aktuellsten Artikel zu diesem Thema finden Sie hier: https://durchblicker.at/artikel/blog/2016/sicher-reisen-fuer-den-urlaub-abgesichert Weitere Informationen zur E-Card im Urlaub gibt es hier: http://www.chipkarte.at/portal27/ecardportal/content/contentWindow?contentid=10007.678582&action=2&viewmode=content Liebe Grüße, Ihr durchblicker.at-Team

El-Mahdy Emad am 21.08.2016

Bitte schicken Sie mir alles über dieses Thema!, weil ich Flüchtlinge berate, die hier und da ins Ausland reisen wollen und glauben, dass es selbstverständlich ist, krankenversichert zu sein, egal wo in EU oder in ganz Europa. Ich bin auch der Meinung, dass es überall unterschiedlich ist. Es kommt darauf an, ob der Arzt ein Vertragsarzt ist oder nicht. Vielen Dank, El-Mahdy