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Die Presse – E-Card in den Urlaub mitnehmen

Verfasst am 01.07.2014




Reisen. Wer ins Ausland reist, sollte die E-Card einpacken. Doch sie gilt nicht überall.

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"Wenn Sie in ein Land verreisen, das die E-Card offiziell anerkennt, sollten Sie sich trotzdem vorab informieren, wie das medizinische System im Urlaubsland funktioniert. Sollten Sie nämlich vor Ort erkranken, werden Sie genauso wie einheimische Patienten behandelt und haben dieselben Rechte, aber auch Pflichten", heißt es beim österreichischen Vergleichsportal durchblicker.at.

Das kann unter Umständen bedeuten, dass man beispielsweise sämtliche Kosten vorab bezahlen muss (wie beispielsweise in Frankreich, Belgien) oder einen Pauschalbetrag für ärztliche Hilfe vor Ort leisten muss (wie in Island, Lettland). Zusätzlich hat Österreich mit einigen Ländern bilaterale Abkommen abgeschlossen. So können Reisende seit Anfang des Jahres die E-Card auch in Serbien und Mazedonien verwenden, in Bosnien und Herzegowina, Montenegro und der Türkei benötigt man laut durchblicker.at aber einen Auslandskrankenschein.

Quelle: "Die Presse" vom 30.06.2014 Seite: 14 Ressort: Finanzen

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