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Wiener Zeitung – Richtig reagieren bei Wildunfällen

Verfasst am 13.05.2014




Wer sein Fahrzeug nur haftpflichtversichert hat, muss den Schaden bei Kollisionen mit Tieren selbst zahlen.

 
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Die Größe des Tieres entscheidet nach Ansicht der Höchstrichter über die Übernahme des Schadens, teilt der ÖAMTC mit: Bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch rechtfertigt die Gefahr für den Menschen eine Vollbremsung. „Grundsätzlich sind Schäden am eigenen Auto, die durch eine Kollision mit einem Haarwild entstanden sind, durch die Kaskoversicherung gedeckt“, informiert das Versicherungs-Vergleichsportal durchblicker.at. Zu dieser Kategorie Wild zählen Reh, Hase, Fuchs oder Wildschwein. Ob Schäden durch Unfälle mit Fasanen oder Eulen von der Versicherung übernommen werden, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachzulesen.  

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 In keiner Kaskoversicherung sind hingegen Schäden gedeckt, die bei einem Zusammenstoß mit Haus- oder Nutztieren entstehen. Dazu zählen Kühe, Pferde, Hunde, Katzen. „Hier kann allenfalls der Besitzer des Tieres schadenersatzpflichtig werden und dies auch nur, wenn er nicht beweisen kann, dass das Haustier ordentlich beaufsichtigt gewesen ist“, informiert durchblicker.at.  

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Quelle: "Wiener Zeitung" Nr. 093 vom 13.05.2014 Seite: 33 Ressort: Wirtschaftsservice

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