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ARBÖ – Von Hitze, Hagel und Haftungen

Verfasst am 17.07.2015




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Wer unterwegs vom Hagel erwischt wird und Schäden am Fahrzeug zu beklagen hat, muss mit einem finanziellen Verlust rechnen. Eine Vollkaskoversicherung deckt Hagelschäden grundsätzlich ab, beinhaltet aber mitunter nicht unbeträchtliche Selbstbehalte von oft mehreren hundert Euro. "Beim Abschluss eines Kaskoversicherungsvertrages sollte man daher darauf achten, in welcher Form Unwetterschäden abgedeckt sind, insbesondere wie hoch die Selbstbehalte sind", sagt ARBÖ-Rechtsexpertin Christine Krandl. "Für ältere Autos lohnt sich eine Kaskoversicherung oft nicht, da die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs sehr schnell übersteigen können und man in diesem Fall lediglich die so genannte Totalschadensablöse erhält", so Krandl. Eine reine Haftpflichtversicherung deckt Wetterschäden ohnehin nicht.

Der ARBÖ empfiehlt vor Abschluss eines Vertrages einen Versicherungsvergleich. Diesen kann man zum Beispiel auf der Plattform www.durchblicker.at ganz einfach durchführen. Sicher vor Hagel oder anderen Unwetterschäden ist das Auto in der Garage. Bei "grob fahrlässigen Herbeiführen eines Versicherungsfalles" kann nämlich die Zahlung verweigert werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wen das Auto unter einem Baum oder auf anderen gefährlichen Plätzen geparkt wird. Wer aber von einem Unwetter überrascht wird und nicht mehr rechtzeitig reagieren kann, hat gegebenenfalls Anspruch auf die Versicherungsleistung.


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