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trend.at – Versicherung kündigen und wechseln: Diese 9 Punkte gilt es zu beachten

Verfasst am 15.10.2018




Man ist gut bearbeiten seine Versicherungen immer wieder auf Kosten und Bedarf zu überprüfen. Für Kündigung oder Wechsel zu einem günstigeren oder gerade passenderen Anbieter gilt es jedoch Kündigungsfristen und etwaige Sonderkündigungsrechte zu beachten.

Versicherungsverträge werden meist für einen längeren Zeitraum abgeschlossen. Einerseits aufgrund der Bindung, andererseits weil Versicherungen üblicherweise bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren einen Dauerrabatt in Form von Prämiennachlässen für die längere Bindung gewähren. „Dauerrabatt sind bei einer vorzeitiger Auflösung des Vertrags jedoch zurückzuzahlen“, warnt Reinhold Baudischer, Chef des Versicherungsvergleichsportals durchblicker.at.

WAS BEI KÜNDIGUNGEN ZU BEACHTEN IST:

1. Kündigungen rechtzeitig und eingeschrieben der Versicherungsgesellschaft schicken und zwar so, dass diese bereits vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Versicherung eintrifft.

WELCHE FRISTEN ES BEI KFZ-VERSICHERUNGEN ZU BEACHTEN GILT

2. Bei Kfz-Versicherungen: Ende der Mindestlaufzeit abwarten. 3. Kfz-Versicherungen sind nach Ablauf der Vertragsbindung jährlich zum Vertragsbeginn folgenden Monatsersten kündbar. 4. Die Kündigungsfrist beträgt zwischen einem und drei Monaten.

WOZU HAUSHALT-, EIGENHEIM-, UNFALL- UND RECHTSSCHUTZ-VERSICHERER BEI INFORMATIONEN ÜBER KÜNDIGUNGSRECHT VERPFLICHTET SIND

5. Sofortiges Kündigungsrecht bei stillschweigender Vertragsverlängerung
Bei Elementarversicherungen wie Haushalt, Eigenheim, Unfall und Rechtsschutz gelten Ausnahmen, was die Kündigung betrifft. So ist bei unangemessenen Kündigungsfristen durch den Versicherer der Vertrag sofort kündbar. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Versicherer verabsäumt, zeitgerecht über die stillschweigende Verlängerung des Vertrags nach der vereinbarten Laufzeit zu informieren.

6. Haushaltsversicherung bei Umzug sofort kündbar
Die Haushaltsversicherung kann ebenso gekündigt werden, wenn das versicherte Objekt wegfällt, also der Versicherungsnehmer umzieht. In diesem Fall muss die Versicherung vor dem Umzug über die Kündigung und den Grund in Kenntnis gesetzt werden. Ebenso können Sie die Haushaltsversicherung mit einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie die Wohnung erwerben.

7. Doppelversicherung kündbar
Haben Sie versehentlich eine Doppelversicherung abgeschlossen, also denselben Versicherungsschutz bei zwei Versicherern, kann der jüngere Vertrag gekündigt werden. Dazu muss gleich nach Erkenntnis die Doppelversicherung aufgelöst werden.

8. Im Schadensfall kann beidseitig gekündigt werden
Nach einem Schadensfall kann die Versicherung gekündigt werden, sowohl vom Versicherer als auch vom Versicherten.

9. Einmonatige Kündigungsfrist im Schadensfall
In erster Linie ist bei Kündigungen im Schadensfall nach Art der Versicherung zu unterscheiden. In der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung hat der Versicherungsnehmer ein einmonatiges Kündigungsrecht ab Anerkennung oder Verweigerung der Entschädigungsleistung durch den Versicherer. Bei allen übrigen Versicherungen besteht in der Regel nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für den Versicherer ein Kündigungsrecht nach dem Schadensfall. Für das beidseitige Kündigungsrecht gilt ebenfalls eine Frist von einem Monat. Dieser Monat wird, wie bei der Kfz-Haftpflicht, ebenfalls ab Anerkennung oder Verweigerung der Entschädigungsleistung gezählt. Bei einem Rechtsstreit läuft die einmonatige Kündigungsfrist ab dem Urteilsspruch.

"Bei gebündelten Versicherungsprodukten kann es jedoch vorkommen, dass die Kündigung nur für eine der versicherten Sparten zur Kenntnis genommen wird", weiß Durchblicker-Boss Baudischer. So kann nach einem Kaskoschaden die Versicherung zwar der Kündigung der Kaskoversicherung zustimmen, die Haftpflichtversicherung aber aufrecht bleiben.

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