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versicherungsjournal.at – Wie bekannt Durchblicker & Co. sind

Verfasst am 10.04.2019




Fast drei Viertel der Befragten gaben in einer Studie an, Online-Anbieter zu kennen. Mit weitem Abstand am bekanntesten ist dabei Durchblicker.at. Mehr als die Hälfte der Studienteilnehmer hat allerdings bisher keine solchen Services genutzt.

Die Splendid Research GmbH hat im Auftrag der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. (EY) Ende des Vorjahres eine Studie zum Online-Abschluss von Versicherungen in Österreich durchgeführt und dabei 1.007 Personen befragt (VersicherungsJournal 28.3.2019, 29.3.2019 und 1.4.2019).

Dabei wurde auch die Bekanntheit und das Nutzungsverhalten der Studienteilnehmer von Services reiner Online-Anbieter (Fintechs) erhoben.

Durchblicker ist am bekanntesten

Zu neun verschiedenen Online-Anbietern aus dem Versicherungsbereich wurden den Studienteilnehmern Fragen gestellt. 73 Prozent von ihnen gaben an, zumindest einen davon im Zusammenhang mit dem Thema Versicherung zu kennen.

Den größten Bekanntheitsgrad weist demnach Durchblicker.at auf. Mit der Nennung durch 67 Prozent der Befragten ist diese Marke nicht nur die weitaus bekannteste, sie erhält auch mehr Nennungen als alle anderen zusammen.

An zweiter Stelle bei der Bekanntheit rangiert Versicherungen.at mit 14 Prozent, knapp dahinter Vergleich24.at mit 13 Prozent. Alle anderen Unternehmen sind weniger als zehn Prozent der Befragten bekannt.


Grafik: EY

Weniger als die Hälfte nutzt Online-Anbieter

Mit 54 Prozent hat mehr als die Hälfte der Befragten bisher keinen Service eines der genannten neun Unternehmen genutzt.

Fast jeder Dritte gab an, den Service von Durchblicker.at bereits genutzt zu haben (30 Prozent). Alle anderen Anbieter kommen bei dieser Frage nur auf Werte im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Jene, die Online-Services der genannten Firmen bereits genutzt haben, empfanden diese allerdings im weit überwiegenden Maß als nützlich (96 Prozent).


Grafik: EY

Und immerhin 61 Prozent der Befragten gaben an, sie seien sich bei ihrem Online-Abschluss bewusst gewesen, dass sie eine Vertragsbindung mit einem Versicherungsmakler eingehen.

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