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Rufnummernmitnahme

Wenn Sie nach einem Anbieterwechsel Ihre bestehende Rufnummer behalten möchten, haben Sie die Möglichkeit eine Rufnummernmitnahme (auch „Portierung“ genannt) zu beauftragen. Seit 2021 ist das bei allen Anbietern kostenlos. Ihre Rufnummer muss jedoch noch aktiv sein. Andernfalls können Sie stattdessen eine Wunschrufnummer beantragen, die in der Regel aber kostenpflichtig ist.

Ihr alter noch aktiver Vertrag erhält nach erfolgter Rufnummernübergabe eine neue Rufnummer zugeteilt.

Automatische Kündigung durch Rufnummernmitnahme

Seit 2021 wird ihr alter Vertrag durch eine Rufnummernmitnahme automatisch beendet. Rechtlich ist das so, als ob Sie zum Zeitpunkt der Übertragung der Telefonnummern gekündigt hätten. Alle von Ihnen mit dem alten Anbieter vereinbarten Verpflichtungen gelten daher weiter. Besteht z.B. noch eine Mindestvertragsdauer, müssen alle restlichen Grundentgelte bezahlt werden. Auch die Kündigungsfrist gilt weiterhin. Es ist natürlich auch möglich eine Fortführung des Vertrages zu verlangen, wenn Sie beide Verträge parallel weiter nutzen möchten.

Weiterführende Informationen:

Mobilfunkvergleich

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