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Private Kranken­versicherung

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Versicherungsbeispiele

Wie viel kostet die private Kranken­versicherung?

Die Kosten für die private Krankenversicherung werden besonders stark vom Alter des Versicherungsnehmers und der versicherten Leistung beeinflusst. Um die Kosten für die private Krankenzusatzversicherung besser einschätzen zu können, haben wir vier verschiedene Versicherungsbeispiele und die zu erwartende monatliche Versicherungsprämie für Sie gelistet.

Private Krankenversicherung Einzelperson

Versicherungsnehmer Herbert Durchblicker, 25 Jahre, Hauptwohnsitz Wien:

Versicherungsleistung
Monatliche Prämie (Richtwert)
Sonderkasse mit Selbstbehalt und Privatarzt
121 Euro
Nur Sonderklasse mit Selbstbehalt
89 Euro
Nur Privatarzt
34 Euro

Versicherungsnehmer Mira Durchblicker, 35 Jahre, Hauptwohnsitz Wien:

Versicherungsleistung
Monatliche Prämie (Richtwert)
Sonderkasse mit Selbstbehalt und Privatarzt
148 Euro
Nur Sonderklasse mit Selbstbehalt
60 Euro
Nur Privatarzt
36 Euro
Private Krankenversicherung Familie

Versicherungsnehmer Jungfamilie Eva & Jürgen Durchblicker (beide 30 Jahre alt) sowie deren 2 minderjährigen Kinder Sophie (4 Jahre) und Lukas (2 Jahre), Hauptwohnsitz Wien:

Versicherungsleistung
Monatliche Prämie (Richtwert)
Sonderkasse mit Selbstbehalt und Privatarzt
350 Euro
Nur Sonderklasse mit Selbstbehalt
246 Euro
Nur Privatarzt
109 Euro

Versicherungsnehmer Familie Tamara & Thomas Durchblicker (beide 33 Jahre alt) sowie deren minderjährige Tochter Marie (8 Jahre), Hauptwohnsitz Wien:

Versicherungsleistung
Monatliche Prämie (Richtwert)
Sonderkasse mit Selbstbehalt und Privatarzt
307 Euro
Nur Sonderklasse mit Selbstbehalt
220 Euro
Nur Privatarzt
93 Euro

Unterschiede auf einen Blick

Gesetzliche KV und Zusatz­versicherung?

Die private Krankenversicherung ersetzt nicht die gesetzliche Krankenversicherung, sondern gilt als zusätzliche Absicherung – daher wird die private Krankenversicherung auch als Zusatzversicherung bezeichnet. Je nach Leistungsumfang der gewählten Krankenversicherung erweitert die private Zusatzversicherung das Leistungsspektrum im medizinischen Bereich:

Private Krankenversicherung
Gesetzliche Sozialversicherung
Freiwillige Zusatzversicherung
Pflichtversicherung
Kostenübernahme bei Privatspitälern oder Sonderklasse im Spital
Kostendeckung der Versorgung in öffentlichen Spitälern und Rehabilitationszentren
Kostenübernahme bei Wahlarzt- / Privatarztleistungen
Kostenübernahme bei Besuch von Ambulanzen und Ärzten mit Kassenverträgen
Freie Wahl des Arztes & Spitals
Kurze Wartezeiten
Je nach Versicherungspaket umfangreiche Sonderleistungen

Im Überblick

Vorteile der privaten Kranken­versicherung

Die private Krankenversicherung ist nach dem Baukastenprinzip aufgebaut: Sie können aus unterschiedlichen Leistungen den für Sie optimalen Versicherungsschutz auswählen. Grundsätzlich stehen spezifische Leistungen zum Krankenhausaufenthalt und zur Konsolidierung von Wahlärzten zur Verfügung. Durch das breite Spektrum an Sonderleistungen kann die private Krankenzusatzversicherung ideal auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. 

Das macht die private Krankenversicherung besonders beliebt:

  • freie Wahl bei Krankenhaus, Spital (Privatklinik)

  • Einbettzimmer oder Zweibett­zimmer beim Spitals­aufenthalt

  • freie Arztwahl & Behandlung beim Arzt Ihres Vertrauens

  • kurze Wartezeiten bei Operationen

  • 2. Meinung von einem Facharzt vor Behandlung / Operation (Second Opinion)

Welche zusätzlichen Leistungen bietet die Krankenversicherung?

Gut zu wissen

Private Kranken­versicherung trotz privater Unfall­versicherung?

Macht es Sinn, trotz privater Unfallversicherung auch eine Krankenversicherung abzuschließen?  Die private Unfallversicherung bietet finanzielle Unterstützung bei Berufs-, Sport-, Haushalts- oder Freizeitunfällen, die zu einer dauerhaften Invalidität führen. Hier werden zum Beispiel Kosten für Spitalsaufenthalt, Heilbehelfe oder Reha-Aufenthalte übernommen.

Die private Krankenzusatzversicherung deckt beim Unfall ohne bleibende Invalidität Ihre medizinischen Kosten ab und bietet somit einen zusätzlichen Schutz. Grundsätzlich gilt, dass die private Krankenversicherung die Unfallversicherung nicht ersetzt. Eine private Unfallversicherung sollten Sie unabhängig davon, ob eine Krankenversicherung besteht, abschließen.

Weitere Vergleiche

durchblicker - Tipp

Die private Krankenversicherung bietet keinen automatischen Versicherungsschutz für Kinder. Hier kommt es immer auf die Vertragsbestimmungen Ihrer Versicherungspolizze an.

Zusätzlich gilt: keine Kündigung wegen häufiger Inanspruchnahme der versicherten Leistungen – Ihre Versicherung darf seitens des Gesetzes Ihre Versicherungspolizze nicht aufkündigen, weil Sie die Versicherungsleistung häufig beanspruchen.

Der vorsorgliche Versicherungsabschluss im jungen Alter ohne akuten Bedarfsfall kann einiges an Kosten sparen, da Alter und aktueller Gesundheitszustand die Versicherungsprämie beeinflussen.

Ein wachsender Trend

Private Kranken­versicherung in Österreich

Gesundheit ist nicht käuflich, aber mit einer privaten Krankenversicherung können Sie sich die bestmögliche Versorgung im Krankheitsfall sichern. Kurze Wartezeiten, Übernahme der Kosten für den Wahlarzt, zusätzliche Untersuchungen bei Schwangerschaft, Sonderklasse, freie Arztwahl,… – die Gründe für eine private Krankenversicherung sind vielfältig.

Zudem steigt in Österreich der Ärztebedarf auch mit der zunehmenden Zahl an älteren Personen. Während die Zahl der Wahlärzte sich laut Ärztekammer seit dem Jahre 2000 mehr als verdoppelt hat, ist die Zahl der Kassenärzte nahezu unverändert. Diese Entwicklungen – alternde Bevölkerung bei gleichbleibender Zahl an Kassenärzten – wirken sich in weiterer Folge negativ auf die Wartezeiten bei Kassenordinationen aus. 

Wissenswertes zur privaten Krankenversicherung

Häufige Fragen

  • Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Versicherungsprämie?

    Prinzipiell gilt bei der privaten Krankenversicherung:  mit jüngerem Beitrittsalter sind die Konditionen günstiger. Zusätzlich wird die Prämie von folgenden Faktoren bestimmt:

    • Sozialversicherungsträger
    • Wohnort (Bundesland)
    • Aktueller Gesundheitszustand
    • Gewünschte Versicherungsleistungen

    Die private Krankenzusatzversicherung kann für eine Einzelperson abgeschlossen werden (Erwachsener oder Kind) oder für mehrere Personen (Paare, Familie, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher, mehrere Kinder).

  • Wann darf die Versicherungsprämie erhöht werden?

    Wann die Prämie der Krankenversicherung angepasst werden darf und wann nicht, ist gesetzlich geregelt. Prämienanpassungen aus folgenden Gründen sind zum Beispiel nicht erlaubt:

    • steigendes Alter
    • Verschlechterung des Gesundheitszustandes
    • Häufigkeit der Inanspruchnahme von versicherten Leistungen

    Bei der Krankenversicherung gibt es keinen Versicherungsindex, welcher jährlich angepasst wird. Die Tarifanpassung wird jedes Jahr mit Spitälern und unterschiedlichen Verbänden aus der Gesundheitsbranche neu verhandelt.

     

  • Wie beeinflusst das Alter die Versicherungsprämie?

    Das Alter spielt eine wichtige Rolle für die Versicherungsprämie: je früher man eine Krankenversicherung abschließt, umso günstiger fallen die Prämientarife aus und bleiben auch günstig, denn eine Prämienanpassung darf nur aus gesetzlich festgelegten Gründen erfolgen.

  • Wie sinnvoll ist die Kündigung der privaten Krankenversicherung?

    Die Kündigung einer bestehenden Krankenversicherung und der Wechsel zu einem anderen Versicherungstarif sollten wohl überlegt sein: ein jüngeres Einstiegsalter bedeutet günstigere Konditionen, während bei einem Wechsel eine „Neubewertung“ basierend auf Ihrem aktuellen Alter und Gesundheitszustand erfolgt.

  • Was ist bei den Gesundheitsfragen zu beachten?

    Vor Abschluss einer Krankenversicherung müssen Sie Fragen zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand beantworten: hier sollten Sie stets wahrheitsgetreu antworten. Werden falsche Angaben gemacht, kann die Versicherung ihre Leistung verweigern, wenn beispielsweise aus Ihrer Krankengeschichte oder aus Befunden hervorgeht, dass Vorerkrankungen beim Versicherungsabschluss bewusst verschwiegen wurden. Zusätzlich kann die Versicherung im Zuge des Rücktrittsrechts auch bereits bezahlte Leistungen von der versicherten Person zurückverlangen. 

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