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Genereller Selbstbehalt

Bei einem generellen Selbstbehalt in der Kaskoversicherung fällt ein Selbstbehalt auf alle Kaskoschäden unabhängig von der Schadensursache an. Der Selbstbehalt gilt daher im Normalfall für alle Kasko-Schadensfälle. Gegen eine höhere Versicherungsprämie können Sie den Selbstbehalt jedoch auf die Fälle Glasbruch, Parkschaden, Vandalismus und Unfall einschränken. Damit fällt z.B. bei Naturgewalten oder Diebstahl kein Selbstbehalt an. Der Aufschlag für eine solche Beschränkung des Selbstbehalts liegt allerdings bei rund 20-25% der Kasko-Prämie.

Im Kfz Versicherung Vergleich Österreich von durchblicker.at finden welche Versicherung keine Selbstbehalte hat und wenn doch wie hoch diese sind.

Weiterführende Informationen:

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