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Festlegung der Bezugsberechtigten

Eine sehr wesentliche Entscheidung beim Abschluss der Lebensversicherung ist die Festlegung der Bezugsberechtigten . Dabei können eine oder mehrere Personen (mit Verteilungsschlüssel) nominiert werden, an die seitens der Versicherung im Todesfall gezahlt wird.

Wenn keine Bezugsberechtigten angeben sind, dann wird die Versicherungsleistung Teil des Nachlasses und somit unter den Erben aufgeteilt. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass die Versicherungssumme den Erben erst nach Abschluss des Erbschaftsverfahrens (Einantwortung) zur Verfügung steht. Insbesondere bei Uneinigkeit zwischen den Erben kann das länger dauern.

Es lohnt sich also in jedem Fall, Bezugsberechtigte anzugeben - auch wenn diese identisch mit den Erben sind. Bezugsberechtigte können nachträglich jederzeit verändert werden.

Wenn Sie über den Vergleichsrechner Lebensversicherung auf durchblicker eine Lebensversicherung auswählen und diese abschließen möchten, haben Sie im Online-Antrag die Möglichkeit, einen oder mehrere Bezugsberechtigte anzugeben.

Weiterführende Informationen:

Lebensversicherungsvergleich

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