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Schadensmeldung Versicherung

Beste Unterstützung im Schadensfall – die durchblicker Versicherungsexpert:innen lassen Sie nicht im Regen stehen!
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Im Überblick

Was tun beim Versicherungs­schaden?

Je nach Versicherung gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen für die Schadensmeldung. Im folgenden Überblick sehen Sie schnell und übersichtlich zusammengefasst, welcher Ansprechpartner im Schadensfall der richtige ist:

Schaden-Manager

durchblicker Versicherungs­expert:innen

Kontakt mit Versicherungsanbieter

Gut zu wissen

Schaden-Manager: Ihre Vorteile im Überblick

Gemeinsam mit unserem Partner Schaden-Manager können wir ein ganz besonderes Zuckerl anbieten: Im Falle eines Versicherungsschadens im Bereich Kfz, Haushalt & Eigenheim können Sie Ihren Schaden einfach online melden und erhalten sofort die passende Unterstützung.

logo-schaden-manager

Der Schaden-Manager hat vor mehr als 10 Jahren als Kfz-Pflaster gestartet und ist nun Österreichs Manager für Kfz, Haushalt & Eigenheim Schäden. Unser Partner garantiert rasche und unkomplizierte Hilfe in besonders kritischen Situationen, nämlich dann, wenn ein Schadensfall passiert.

Oft weiß man nicht so recht, wie man im Schadenfall agieren soll. Unser Partner Schaden-Manager steht Ihnen 24 Stunden 7 Tage die Woche mittels kostenloser Hotline zur Verfügung. Ein Schadensfall kann unabhängig von Öffnungszeiten auftreten. Gut, dass der Schaden-Manager zu jeder Uhrzeit hilft.

Kontaktmöglichkeiten Schaden-Manager:

Beispiel: Schadensfall mit dem Schaden-Manager abwickeln

Ihr Auto muss nach einem Unfall repariert werden. Legen Sie Ihren Schadensfall einfach online im Schaden-Manager in wenigen Minuten an, denn Sie benötigen nur Name, Adresse, Telefonnummer und den Namen Ihres Versicherungs­anbieters. Sobald Sie die relevanten Daten eingegeben haben, können Sie mit einer von 5 Werkstätten in Ihrer Nähe einen Termin für die Reparatur vereinbaren.

  • Weniger Selbstbehalt

    Nach erfolgreicher Schadensabwicklung sparen: Ihr Selbstbehalt reduziert sich nach der Schadensbearbeitung über den Schaden-Manager auch noch um 100 Euro, ab einer Mindestreparatursumme von 660 Euro (inkl. MwSt.)

  • Hol- & Bringservice

    Besonders praktisch: Ihr Auto wird für die Reparatur von zu Hause abgeholt und wieder zurückgebracht, auf Wunsch wird Ihnen auch ein kostenloses Leihauto zur Verfügung gestellt, wenn die Reparatur bei einer Schaden-Manager Partner-Werkstatt erfolgt.

  • Online-Tracking

    Sie erhalten alle relevanten Meldungen zu Ihrem Schaden vom Schaden-Manager mittels SMS oder Email – so können Sie auch immer den Echtzeit Status Ihrer Reparatur einfach vom Handy aus mitverfolgen.

  • Kein Papierkram

    Schaden bei der Versicherung einreichen? Auch das erledigt der Schaden-Manager für Sie – kein Papierkram, rundum Service und schnelle Reparatur – denn durchlicker Kundinnen und Kunden bleiben beim Schaden nicht im Regen stehen!

Pflichten des Versicherungsnehmers im Schadenfall

In Ihrem Versicherungsvertrag sind auch Obliegenheiten definiert, die Sie als Versicherungsnehmer im Schadensfall übernehmen müssen. Am besten informieren Sie sich immer beim Vertragsabschluss über Ihre Verpflichtungen um im Ernstfall auch richtig reagieren zu können. Eine Verletzung der definierten Obliegenheit kann zu einer Nichterbringung der Versicherungsleistung führen. 

Prinzipiell gelten folgende Pflichten im Schadensfall für den Versicherungsnehmer:

  • Pflicht zur Schadenminderung:

    Als Versicherungsnehmer haben Sie die Pflicht, umgehend Maßnahmen ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Geht vom entstandenen Schaden aber keine weitere Gefahr aus, dann warten Sie mit Reparaturmaßnahmen, bis ein Gutachter den Schaden besichtigt hat.

  • Dokumentation des Schadenfalls:

    Sie sollten den Schaden bestmöglich dokumentieren (auch mit Fotos und/oder Video wenn möglich). Bewahren Sie auch beschädigte Gegenstände auf.

  • Versicherungsmakler informieren:

    Ihr Versicherungsmakler hilft Ihnen, den Schadensfall richtig abzuwickeln. Haben Sie eine Versicherung über durchblicker abgeschlossen, dann finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner für die jeweiligen Versicherungsfälle.

So funktioniert's

Was tun, wenn bereits ein Reparaturauftrag erfolgt ist?

Haben Sie bereits einen Reparaturauftrag ohne den Schaden-Manager vereinbart, dann unterstützen Sie die durchblicker Versicherungsexpertinnen und Experten natürlich bei der optimalen Schadenabwicklung:

Tipps zur Schadensmeldung

  • Selbstbehalt beachten: je nach Versicherungsvereinbarung kann Ihr Versicherungsvertrag einen Selbstbehalt beinhalten. Das bedeutet, dass Sie Versicherungsschäden, die unterhalb des gewählten Selbstbehalts liegen, zur Gänze selbst bezahlen müssen. Fallen zum Beispiel bei der Reparatur Kosten von 100 Euro an und der Selbstbehalt beträgt 200 Euro, dann werden die Reparaturkosten von der Versicherung nicht bezahlt.

  • Wartefristen beachten: haben Sie eine Versicherung erst kürzlich abgeschlossen und es tritt ein Schadensfall ein, können etwaige Wartefristen die Leistung der Versicherung einschränken. Beachten Sie daher bei der gewünschten Versicherung auch immer, welche Wartefristen der Versicherungsanbieter angibt. Bei der Hundeversicherung oder der Rechtsschutzversicherung variieren die definierten Wartefristen auch nach Anbieter!

  • Freischaden: ein schneller Blick in Ihren Versicherungsvertrag zeigt, ob Ihre Versicherungsleistung einen Freischaden inkludiert. Prinzipiell hat ein von Ihnen verursachter Schaden Auswirkungen auf Ihre Versicherungsprämie. Ist ein Freischaden in der Versicherungsleistung inkludiert, dann erhöht sich Ihre Prämie auf Grund des verursachten Schadens nicht.

  • Apps: die meisten Versicherungen bieten auch Apps an, wo entsprechende Details zur Versicherung sowie relevante Kontaktdaten einfach und schnell abrufbar sind.

Wissenswertes zum Versicherungsschaden

Häufige Fragen

  • Wo finde ich meine Polizzennummer?

    Die Polizzennummer finden Sie grundsätzlich auf Ihrem Versicherungsvertrag. Haben Sie Ihre Versicherung über durchblicker abgeschlossen? Dann nutzen Sie einfach Ihr durchblicker Konto: so finden Sie Ihre abgeschlossenen Polizzen auf einen Blick. Haben Sie noch kein durchblicker Konto? Jetzt einfach mit wenigen Klicks anmelden und Versicherungsverträge online verwalten.

  • Bei welchen Schäden muss eine Polizeianzeige erfolgen?

    Bei folgenden Versicherungsschäden muss eine Polizeianzeige erfolgen:

    • KFZ: bei Unfall mit Personen, Parkschäden, Vandalismus oder Wildschaden
    • Haushaltsversicherung & Eigenheim: bei Einbruch, Vandalismus, Raub oder einfachem Diebstahl in den versicherten Räumlichkeiten
    • Tierversicherung: im Zuge der Hundehaftpflichtversicherung wenn Schäden durch das versicherte Tier verursacht werden
  • Wie läuft ein Versicherungsschaden beim Schaden-Manager ab?

    Schritt 1: Sie melden Ihren Schadensfall betreffend Kfz, Haushalt oder Eigenheim über den Schaden-Manager.

    Schritt 2: Der Schaden-Manager nimmt den Schaden auf und leitet die Schadensmeldung an die Versicherung weiter.

    Schritt 3: Die Reparatur erfolgt nur bzw. erst nach der Deckungszusage der Versicherung.

    Schritt 4: Der Schaden-Manager informiert Sie über den aktuellen Status der Schadensdeckung. Übernimmt die Versicherung den Schaden, kontaktiert Sie die von Ihnen gewählte Werkstatt bzw. Handwerker um einen Reparaturtermin zu vereinbaren.

    Schritt 5: Sie erhalten einen Link, mit dem Sie den Status der Schadensabwicklung in Echtzeit abfragen können.

  • Wer muss den Versicherungsschaden melden?

    Im Idealfall wird der Versicherungsschaden von der Person gemeldet, die auch den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Wird die Schadensmeldung von einer anderen Person als dem Versicherungsnehmer eingebracht, dann sollte der Versicherung auf jeden Fall mitgeteilt werden, in welchem Verhältnis diese zum Versicherungsnehmer steht (z.B.: Ehepartner, Tochter, Sohn, etc.)

  • Was ist ein Versicherungsschaden?

    Von einem Versicherungsschaden spricht man, wenn ein versichertes Schadensereignis eintritt. In diesem Fall hat die Versicherung die im Versicherungsvertrag vereinbarte Leistung für das versicherte Ereignis bzw. den versicherten Schaden zu erbringen. In Ihrem Versicherungsvertrag finden Sie weitere Informationen, welche Ereignisse zu den versicherten Leistungen zählen.

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