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Wunschkenn­zeichen Österreich

  • Richtiger Ansprechpartner: alle Details zur richtigen Behörde für die Bewilligung oder Reservierung
  • Kosten im Überblick: das kostet ein Wunschkennzeichen bei Neuanmeldung oder beim Kennzeichenwechsel
  • Zeichenfolge – erfahren Sie, was beim Wunschkennzeichen für Motorrad & Auto zu beachten
mehr erfahren

So funktioniert's

Anmeldung mit Wunsch­kennzeichen

So funktioniert die Neuanmeldung von Auto oder Motorrad mit Wunschkennzeichen:

Im Überblick

Wunsch­kennzeichen beantragen

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen beantragen möchten, dann müssen Sie das bei der zuständigen Zulassungsbehörde tun. Die richtige Zulassungsbehörde richtet sich nach Ihrem Hauptwohnsitz. Hier können Sie einfach online abfragen, welche Behörde für Ihre Gemeinde bzw. Ihre Postleitzahl zuständig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Privatperson: möchten Sie ein Wunschkennzeichen als Privatperson beantragen oder reservieren? Dann ist für die Beantragung bzw. Reservierung ein Meldenachweis erforderlich, sofern die Zulassungsstelle keine Abfrage über das Zentrales Melderegister tätigt.

  • Unternehmen: möchten Sie ein Wunschkennzeichen für Ihre Firma beantragen oder reservieren? In diesem Fall benötigen Sie einen Auszug aus dem Firmenbuch.

  • Vertretung: können Sie die Beantragung nicht persönlich erledigen, dann kann das auch jemand anderes für Sie tun. Vergessen Sie aber nicht, Ihrer vertretungsberechtigten Person auch eine schriftliche Vollmacht auszustellen, damit diese bei der Behörde vorgelegt werden kann.

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Art der Deckung

Wunsch­kennzeichen: Kosten im Überblick

Lustige Abkürzung, Wieder­erkennungswert für die Firma oder einfach persönliche Note – ein Wunschkennzeichen kann viele Wünsche erfüllen, aber was kostet der Spaß? Wir haben die Kosten für ein Wunschkennzeichen für Sie hier aufgelistet:

Bewilligungskosten*
228,30 €
Kosten für die Kennzeichentafel
23,00 €
Kosten Begutachtungsplakette
2,30 €
Gesamtkosten Wunschkennzeichen**
253,60 €
Kosten für die Neuanmeldung
181,70 €
Gesamtkosten Neuanmeldung mit neuem Wunschkennzeichen**
435,30 €

*Die Bewilligungskosten beinhalten die Abgabe an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds (200 Euro), Verwaltungskosten (14 Euro) und Kosten für den Antrag (14,30 Euro).

**Wird auch ein Zulassungsschein im Scheckkartenformat beantragt, dann fallen zusätzlich noch 28,10 Euro an.

(Stand April 2024)

durchblicker - Tipp

Ein Wunschkennzeichen ist nicht unbedingt kostengünstig – dafür können Sie aber bei der Versicherung sparen. Vergleichen Sie die aktuellen Versicherungsangebote für Pkw & Motorrad einfach online und finden Sie so die optimale Versicherung innerhalb von wenigen Minuten.

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Gut zu wissen

Wie viele Wünsche sind möglich?

In Österreich gibt es kein „echtes“ Wunschkennzeichen, wo alle Zeichen des Kennzeichens frei gewählt werden können, sondern nur ein bestimmter Teil des Kennzeichens kann selbst definiert werden.

Der erste Buchstabe bzw. die ersten beiden Buchstaben des Kennzeichens sind fix definiert und werden von der zuständigen Zulassungsbehörde vorgegeben. So steht bei Landeshauptstädten am Beginn ein Buchstabe (zum Beispiel steht bei Wien „W“ oder bei Salzburg „S“). Bei Zulassungsbehörden, die nicht für eine Landeshauptstadt gelten, steht am Beginn des Kennzeichens das entsprechende Behördenkürzel (z.B. „WN“ für Wiener Neustadt oder „BZ“ für Bludenz). Abhängig von dem Behördenkürzel und dem Fahrzeug (Auto oder Motorrad) stehen dann 3-6 Zeichen für Ihre Wunschkennzeichnung zur Verfügung.

Beim frei wählbaren Abschnitt des Wunschkennzeichens gibt es aber noch eine weitere Vorgabe: Ihr Wunsch muss mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden

Was ist beim Wunschkennzeichen nicht erlaubt?

  • Nur eine Buchstabenreihe oder nur eine Zahlenreihe: der Wunschabschnitt muss aus einer Buchstaben-Zahlen Kombination bestehen

  • Umlaute (z.B. Ä, Ö, ß)

  • Abstand zwischen frei wählbaren Buchstaben & Ziffern: der Wunschabschnitt wird als ein Block dargestellt, ein Abstand ist nicht erlaubt

  • Anstößige Abkürzungen: Wunschkennzeichen werden geprüft, bevor diese bewilligt werden. Sollte eine gewählte Abkürzung zum Beispiel auf rechtsextremistische Inhalte hindeuten, dann wird das Wunschkennzeichen nicht bewilligt.

Einfach erklärt

Wichtige Fristen

Sie können ein bewilligtes Wunschkennzeichen 15 Jahre lang nutzen. Danach verfällt das Wunschkennzeichen. Möchten Sie Ihr Kennzeichen auch nach Ablauf dieser Frist weiter nutzen, dann können Sie eine Verlängerung um weitere 15 Jahre beantragen. Der Antrag auf Verlängerung kann frühestmöglich 6 Monate vor dem Ende der 15-Jahre Gültigkeit eingebracht werden.

 

  • Abmeldung während der 15-Jahresfrist: auch wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden, während Ihr Wunschkennzeichen noch gültig ist, behalten Sie das Recht auf Ihr Kennzeichen bei.

  • Haben Sie ein Wunschkennzeichen reserviert, dann sollten Sie Folgendes beachten: Wird ein Wunschkennzeichen nicht aktiv genutzt, dann verfällt die Reservierung nach fünf Jahren.  

Was Sie nach Ablauf der 15 Jahresfrist tun können, sehen Sie in der folgenden Tabelle:

Optionen nach Ablauf der 15 Jahresfrist
Kosten
Wunschkennzeichen um weitere 15 Jahre verlängern
214 Euro
Neues Wunschkennzeichen anfordern
253,60 Euro*
Wechsel zu Standard Kennzeichen - Pkw
25,30 Euro*
(Kennzeichen Begutachtungs­plakette)
Wechsel zu Standard Kennzeichen - Motorrad
15,30 Euro*
(Kennzeichen Begutachtungs­plakette)

*Beantragen Sie einen Scheckkartenzulassungsschein, dann fallen nochmal zusätzlich 28,10 Euro an.

(Stand April 2024)

Wissenswertes zum Wunschkennzeichen

Häufige Fragen

  • Kann ein Wunschkennzeichen übertragen werden?

    Ein Wunschkennzeichen kann nicht auf eine andere Person übertragen werden. Das bedeutet, dass die Person, die das Wunschkennzeichen bewilligt bekommen hat, auch als Halter im Zulassungsschein eingetragen sein muss.

  • Was passiert mit dem Wunschkennzeichen beim Umzug?

    Ändert sich beim Umzug auch die Zulassungsbehörde, dann müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Da beim Wunschkennzeichen die Abkürzung der Zulassungsbehörde angeführt wird, ist auch ein neues (Wunsch)Kennzeichen erforderlich. Erfahren Sie mehr, wann einen Kennzeichentafel-Änderung wegen Umzug erforderlich ist.

  • Wie kann ich ein Wunschkennzeichen reservieren?

    Für die Bewilligung und Reservierung ist die Zulassungsbehörde zuständig. Welche Zulassungsbehörde die richtige ist, hängt von Ihrem Hauptwohnsitz ab. Erfahren Sie mehr zur Abfrage der richtigen Zulassungsbehörde.

  • Wie viele Zeichen sind erlaubt?

    Ein Wunschkennzeichen besteht aus der Abkürzung für die Zulassungsbehörde sowie einer frei wählbaren Buchstaben-Zahlen Kombination. Je nach Zulassungsbehörde und Fahrzeug (Pkw, Motorrad) kann Ihre Wunschkombi 3-6 Zeichen lang sein. Weitere Spezifikationen >>

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