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Ersatzleistung bei Verzicht auf Sonderklasse

Im Versicherungsfall können Sie sich dafür entscheiden, auf die Vorteile Ihrer privaten Krankenversicherung zu verzichten. Sie lassen sich in diesem Fall regulär auf der allgemeinen Klasse behandeln und erhalten dafür pro Tag stationären Aufenthalts ein Ersatzgeld ausbezahlt.

Beachten Sie dabei aber, dass das Ersatzgeld sämtliche Leistungen ersetzt. Sie verzichten damit beispielsweise auch auf die freie Arztwahl im Krankenhaus,und müssen einen etwaigen Verpflegungskostenbeitrag selbst entrichten.

Dennoch kann der Verzicht auf die Sonderklasse durchaus in Ihrem Interesse sein, wenn es sich beispielsweise um einen kleinen Eingriff mit kurzem Aufenthalt handelt und Sie für die Behandlung auf der Sonderklasse einen tariflichen Selbstbehalt leisten müssten.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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