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Geltungsbereich

In Abgrenzung zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur dann leistet, wenn sich der Unfall in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit ereignet, umfasst die private Unfallversicherung auch die Freizeitunfälle der versicherten Person. Zudem deckt die gesetzliche Unfallversicherung lediglich einen Teil des Einkommensausfalles, wohingegen die private Versicherung außer einer Einmalleistung eine zusätzliche Unfallrente, die Deckung von Unfallkosten, Taggelder als auch eine Todesfallleistung umfassen kann.

Weiterführende Informationen:

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