Stress mit dem Fitness-Center
Verfasst am 22.05.2012
Nur ein Fünftel der österreichischen Haushalte hat eine Rechtsschutzversicherung, dabei kann ein Rechtsstreit jeden treffen und viel Geld kosten. Unsere Kundin Elisabeth erzählt von ihrem Streit mit einem Fitness-Center.
Mit Power auf der Platte
Elisabeth hat gerade ein Kind bekommen und schreibt sich in einem Fitness-Center ein, um nach der Geburt wieder in Form zu kommen. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes „Power-Plate Studio“. Ein „Power Plate“ ist ein spezielles Trainingsgerät mit einer vibrierenden Platte, die Kundinnen im Studio stundenweise mieten können. Das Studio garantiert pro Woche mindestens drei Trainingstermine, der Vertrag läuft mindestens ein Jahr.Elisabeth erzählt: „Anfangs hat alles super funktioniert und das wöchentliche Training hat mir viel Spaß gemacht. Ich habe regelmäßig trainiert und war über einige Monate Stammgast im Studio. Die Terminvereinbarung hat wunderbar funktioniert und „meine“ Platte war zum vereinbarten Termin für mich verfügbar.“
In den kommenden Monaten ist das Studio zunehmend gut gebucht und die Leistung nimmt rapide ab. Elisabeth: „Auf einmal wurde es schwierig Termine zu vereinbaren, ich habe über Wochen keine Möglichkeit bekommen, ein „Power Plate“ zu benutzen. Außerdem haben die Trainerinnen fast wöchentlich gewechselt und die neuen Mädels waren nur unzureichend eingeschult, das hat man ganz klar gemerkt.“
Studio akzeptiert Kündigung nicht
Das Fass zum Überlaufen aber brachten einige Situationen, in denen zugesagte Termine seitens des Studios nicht eingehalten wurden und das Trainingsgerät zum vereinbarten Termin nicht zur Verfügung stand. „Das hat mich wirklich geärgert“, erzählt Elisabeth weiter. „Da hetze ich mich ab, um rechtzeitig zum Termin zu kommen, um dann vor einer besetzten Platte zu stehen und mir von einer Trainerin mit Dackelblick erklären zu lassen, dass leider heute das Training nicht klappt. Das ist zweimal passiert, dann habe ich gekündigt.“Elisabeth ist sauer. Trotz mehrfacher Beschwerden vor Ort ändert sich nichts. Als sich keine Besserung einstellt, kündigt sie ihren Vertrag, erklärt in einem Brief die Gründe der vorzeitigen Kündigung und storniert den Bankeinzug für die Zahlung der Mitgliedsbeiträge. Sie denkt, dass damit die ganze Angelegenheit erledigt wäre. Ein Monat später flattert die erste Mahnung des Fitness-Centers ins Haus.
Es geht vor Gericht
Monate vergehen, und regelmäßig flattert ein neues Schreiben ins Haus. Zuerst schreibt das Fitness-Center, später ein Inkassobüro. Elisabeth: „Ich habe mehrfach Briefe und Emails geschrieben und meine Gründe erläutert, darauf aber keine echte Reaktion erhalten. Nur eine weitere Mahnung.“Als dann eines Tages ein Mann vom Inkassobüro an der Wohnungstür steht und die Zahlung verlangt, bricht bei Elisabeth Panik aus. „Ich hatte echt furchtbare Angst. Mein Gatte war in der Arbeit, ich war mit dem Baby alleine zu Haus. Auf einmal steht ein Fremder vor meiner Tür. Auch wenn er mich nicht bedroht hat, fand ich das sehr einschüchternd.“
Dazu kommt, dass mit jeder Mahnung neue Gebühren in Rechnung gestellt werden. In der Zwischenzeit ist aus dem strittigen Betrag von knapp 300 Euro mit Mahnspesen, Inkassogebühren und Zinsen ein Betrag von über 1.000 Euro geworden.
Schließlich kommt ein Brief mit einer gerichtlichen Klage. Elisabeth: „Ich habe meinen Mann angerufen und geheult. Er hat mich beruhigt. Am Abend haben wir uns dann zusammengesetzt und die Sache in Ruhe besprochen. Dann habe ich bei durchblicker.at angerufen.“
Elisabeth hat einige Monate vor ihrem Fitness-Center Abenteuer über durchblicker.at eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Sie schildert uns den Fall, und wir raten Elisabeth, die in der Polizze eingeschlossene rechtliche Beratung durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen. Über die Versicherung geben wir Elisabeth einen Anwalt bekannt, der sich auf Vertragsrecht spezialisiert hat. Dieser prüft den Fall, holt sich seitens des Rechtsschutzversicherers die Zusage für die Unterstützung bei einem Gerichtsverfahren und geht mit Elisabeth vor Gericht.
Happy End mit Rechtsschutz
Die Richterin am Bezirksgericht hört sich in der folgenden Verhandlung beide Seiten an und spricht schließlich das Urteil: Das Fitness-Center hat seine Seite des Vertrags nicht erfüllt und muss daher die vorzeitige Kündigung trotz Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr akzeptieren. Die angelaufenen Kosten muss das Fitness-Center auch bezahlen.Elisabeth ist erleichtert: „Der Streit mit dem Fitness-Center hat mich sehr belastet. Ich bin aber jetzt sehr froh, dass ich für den Streit vor Gericht den Rückhalt einer Rechtsschutzversicherung hatte.“
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