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Damit es nicht nur Saures gibt: Alles rund um Halloween

Verfasst am 31.10.2013


Es ist wieder soweit: heute wird eine Vielzahl Kinder und Jugendliche bis spät in die Nacht hinein die Straßen unsicher machen. Verkleidet als Monster, Gespenst oder Vampir wird wieder an zahlreichen Türen geklingelt.

Spooky Halloween Night

Wir haben zusammengefasst, worauf Sie am 31. Oktober achten sollten, damit Halloween keine bösen Überraschungen mit sich bringt.

Kleine Streiche – große Wirkung

Grundsätzlich klingt alles ja harmlos: einmal im Jahr wird sich bewusst eine ganze Nacht über gegruselt und gefürchtet.
Doch die Realität ist alles andere als ungefährlich: Allein 2012 gab es laut Statistik des Bundesministeriums für Inneres 662 Anzeigen. Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, uvm. sind im Zusammenhang mit Halloween, besonders häufig zu verzeichnen. Oft läuft der Abend ungeplant aus dem Ruder und plötzlich haben nicht böse gemeinte Streiche eine umso bösere Wirkung. Und mit der Dunkelheit der Nacht verschwinden die Konsequenzen rund um missglückte närrische Einfälle leider nicht.
Wir empfehlen daher zu allererst: unterschätzen Sie die Ereignisse um den 31. Oktober nicht! Seien Sie aufmerksam und übertreiben Sie es mit den eigenen Scherzen nicht! Sollten Sie die Abendstunden zuhause verbringen: Kaufen Sie doch einfach ein paar Süßigkeiten mehr. Sie werden sehen, dass das Strahlen in den Augen der Kinder bzw. Jugendlichen allemal besser ist, als die Nacht mit Sorge über mögliche Streiche zu verbringen.

Sachbeschädigung passiert schneller als gedacht

Das Klopapier schnell auf dem Baum verteilt, Zahnpasta an die Türklinke und weg. Doch ehe man sich versieht sind die Grenzen des Lausbubenstreichs überschritten und spätestens bei umgestoßenen Mülltonnen, zerstörten Blumenbeeten oder aufgeschlitzten Reifen schaut die rechtliche Situation schon nicht mehr so harmlos aus.
Das Innenministerium hat eine kurze Zusammenfassung erstellt, worauf es im Zusammenhang mit Halloween zu achten gilt. Diese finden Sie hier, außerdem können Sie dieses Dokument auch als Ausgangspunkt für Gespräche mit Ihren Kindern benutzen. Es ist nämlich besonders wichtig, sowohl die Kleinen als auch Jugendliche dezidiert darauf hinzuweisen, welche Folgen auch kleine Schäden mit sich bringen können. Informieren Sie daher ausführlich, denn Unwissen schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Sollte es nämlich tatsächlich zu einer Straftat kommen, muss diese nicht immer glimpflich ausgehen: Zwar sind Kinder bis 14 nicht deliktsfähig und somit nicht strafbar, der Schaden verfällt jedoch nicht und wird auf die Eltern übertragen. Ist der Strafverursacher bereits über 14 Jahre alt, kann sogar ein Strafverfahren gegenüber einem Minderjährigen eingeleitet werden.

Das eigene Hab und Gut sichern

In der gruseligsten Nacht des Jahres gilt es auch, sein eigenes Umfeld zu sichern. Nicht nur gegen die Späße anderer, es gilt auch die Verletzungsgefahr bei Gruselgestalten, die nach Süßem oder Saurem fragen wollen, am eigenen Grundstück zu vermindern. Hierbei ist eine gute und funktionierende Beleuchtung des Haus- bzw. Wohnungseingangs unabdingbar. Zusätzlich empfiehlt es sich, sämtliche Gegenstände vom Gang vor der Wohnung bzw. aus dem Garten zu entfernen. Dadurch sinkt einerseits die Verletzungsgefahr erheblich, andererseits haben all jene, die Ihnen einen Streich spielen wollen, weniger Angriffsfläche zur Verfügung.

Vorsicht beim Autofahren!

Sollten Sie zu Halloween nicht mit Ihrem KFZ unterwegs sein so raten wir, dass Sie dieses bestmöglich an einem sicheren Garagenplatz abstellen. Falls Sie sich entscheiden sollten, mit dem privaten Fahrzeug am 31. Oktober unterwegs zu sein, dann gibt es zwei Risiken, auf die Sie besonders achten müssen: Einerseits wäre die Gefahr des Vandalismus zu nennen, die besonders abgestellte Fahrzeuge trifft. Wenn Sie Ihr Fahrzeug also abseits des Wohnortes stehen lassen, werfen Sie nochmals bewusst einen Blick in die Umgebung bzw. suchen Sie sich schon vorab eine sichere Parkmöglichkeit. Vandalismusschäden sind außerdem nur teilweise im Rahmen einer KFZ-Kaskoversicherung abgesichert. Näheres erfahren Sie in unserem Vergleichsrechner .
Andererseits ist auch die Anzahl der Verkehrsunfälle um Halloween deutlich erhöht. Fahren Sie daher besonders vorsichtig und achten Sie darauf, dass auch bei Fußgängern reichlich Alkohol im Spiel sein kann.
Im Großen und Ganzen empfehlen wir einen lustigen gruseligen Abend, der jedoch immer auch sicher und entspannt sein sollte. Dazu ist lediglich etwas Vorsicht und Achtsamkeit notwendig, denn wenn alle Gruselgestalten und Co. respektvoll miteinander umgehen, wird auch Halloween zu keinem Schreckenstag werden!

Foto: James Thew - Fotolia.com

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