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Sicher durch den Faschingsdienstag

Verfasst am 03.03.2014


Endlich ist es wieder soweit: Morgen ist Faschingsdienstag! Doch auch für Superman oder Schmetterling, für Bär oder Cowboy gelten gewisse Spielregeln.



Wir von durchblicker.at haben ein paar wichtige Informationen gesammelt, damit auch Sie einen sicheren Faschingstag erleben.

Das richtige Kostüm

Verkleidet feiern macht Spaß! Doch Vorsicht sollten Sie trotzdem immer walten lassen: Achten Sie daher zuallererst darauf, dass Ihr Kostüm keine unnötige Gefahr darstellt. Es gilt zuallererst zu überlegen, ob die Verkleidung vielleicht leicht entflammbar ist, und ob Sie ausreichend gut atmen können. Außerdem sollten Sie auch kontrollieren, dass das Kostüm nicht zur Stolpergefahr für Sie selbst, aber auch für andere werden kann.
Sollten Sie sich verkleidet hinter das Steuer setzen, achten Sie darauf, dass Sie einwandfrei das Fahrzeug lenken können und ausreichende Sicht gegeben ist.

Das Auto stehen lassen

Wenn Sie sich nicht hundertprozentig sicher sind, ob Sie im Kostüm tatsächlich einwandfrei fahren können, dann sollten Sie das Kfz besser stehen lassen. Das hat außerdem den Vorteil, dass Sie sich ohne schlechtes Gewissen das ein oder andere Glas genehmigen können. Denn auch am Faschingsdienstag gelten nämlich sowohl die üblichen Verkehrsregeln als auch die vorgeschriebenen Promillegrenzen.
Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug wissentlich bei einer Feierlocation vorbeifahren, lassen Sie bitte Vorsicht walten: Manche Verkleideten sind unachtsam oder sehen schlecht, manchmal aufgrund des Kostüms, manchmal jedoch auch aufgrund des Alkoholpegels.

Auf die Mitmenschen achten

Egal ob die anderen genauso verrückt feiern oder sich gegen eine Party entscheiden: Nehmen Sie sich im Zweifelsfall lieber zurück und versuchen Sie, andere nicht bewusst zu nerven bzw. zu belästigen. Nur so entstehen Konfliktsituationen erst gar nicht!
Achten Sie zusätzlich auf Ihre Lautstärke und vergessen Sie nicht, dass nicht jedermann gerade nach einer Feier zumute sein muss.

Gut versichert ins Getümmel

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz nochmals rasch im Kopf durchgehen. Besonders die Haftpflichtversicherung (meist in der Haushaltsversicherung inkludiert) ist für ein sorgloses Faschingstreiben wichtig: Diese schützt, wenn Sie im Feiertrubel unbeabsichtigt Schäden an Dritten verursachen. Bezüglich der Regelungen bei einfachem Diebstahl – also wenn Ihnen zum Beispiel die Geldtasche entwendet wird – sollten Sie nochmals in Ihrer Polizze nachlesen: nicht alle Versicherungen decken diesen Sachverhalt abseits des Wohnortes.
Falls Sie Ihren Hund tatsächlich ins Getümmel mitnehmen wollen, muss auch dieser eine Hundeversicherung besitzen, damit sowohl er als auch Sie im Zweifelsfall geschützt sind.
Für jene Streitfälle, die aus dem Faschingstrubel resultieren, sollte bereits vorab eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen sein: Beachten Sie in diesem Fall jedoch die häufig vorhandenen Wartefristen, damit am Faschingsdienstag entstandene Streitigkeiten auch tatsächlich gedeckt sind.

Wenn Sie diese Punkte beachten, so kann am morgigen Faschingsdienstag eigentlich nichts mehr schief gehen! Denn wer Vorsicht walten lässt und vorab die eigene Absicherung nochmals überprüft, der kann sich morgen ohne schlechtes Gewissen ins bunte Treiben stürzten!

Foto: InPixKommunikation - Fotolia.com

 
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