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Wann und wie sind Kinder mitversichert?

Verfasst am 29.04.2014


Der Fußball fliegt unabsichtlich durch die Fensterscheibe oder der Urlaub muss wegen der Nachprüfung des Kindes verschoben werden: Im Leben mit Kindern kommt es oft ganz anders, als ursprünglich geplant.



Daher gilt es, auch Kinder für unterschiedlichste Schadensfälle ausreichend zu schützen. Doch wie genau kann man Minderjährige eigentlich absichern? Und was ist zu beachten, wenn aus Kindern dann junge Erwachsene werden?

Wir haben uns in einigen Sparten genauer angesehen, wie ein günstiger und passender Versicherungsschutz aussieht, und worauf im Detail zu achten ist.

Haushalts- und Haftpflichtversicherung

Besonders wichtig ist der ausreichende Schutz für Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Haftpflichtversicherung. Diese ist in Österreich häufig ein Kombinationsprodukt mit der Haushaltsversicherung. Hierbei gilt: Minderjährige sind in der Regel automatisch mitversichert, genauso wie Stief- oder Adoptivkinder, wenn sie im selben Haushalt wie der Vertragsinhaber leben. Sollte nach der Volljährigkeit und ohne eigenes Einkommen im Elternhaus weitergelebt werden, verlängert sich der Versicherungsschutz. Hierbei gilt grundsätzlich eine Altersobergrenze von 22-27 Jahren, je nach Anbieter. Sobald eine eigene Wohnung bezogen wird, sollte außerdem eine eigene Haushaltsversicherung abgeschlossen werden, da die Mitversicherung erlischt.

Rechtsschutzversicherung

Nicht so einheitlich ist die Lage bei der Rechtsschutzversicherung. Grundsätzlich können Kinder mitversichert werden, jedoch kann ein Einschluss zu einer Verteuerung der Prämie führen. Daher empfiehlt sich ein Rechtsschutzversicherung-Vergleich, in dem die Auswirkungen bei der Prämie sofort erkennbar und mit anderen Angeboten vergleichbar sind.
Zusätzlich sollte bei der Rechtsschutzversicherung im Bezug auf Kinder darauf geachtet werden, ob und in welchem Rahmen Familienangelegenheiten – das betrifft beispielsweise Sorgerechtsstreitigkeiten – und Kinderschaftssachen – darunter versteht man unter anderem Fragen der Vormundschaft oder Pflegschaft – gedeckt sind.

Gesetzliche Krankenversicherung

Nicht zu vergessen ist auch die Krankenversicherung für Kinder und Jugendliche. Hierbei gibt es keine Altersgrenze, jedoch spielt eine Vielzahl anderer Faktoren mit. Wir empfehlen daher, im Zweifelsfall einfach im Online-Ratgeber der Sozialversicherung zu kontrollieren, ob der Anspruch auf eine Mitversicherung geltend gemacht werden kann.

Reiseversicherung

Sollte der lang ersehnte Urlaub anstehen, so sollten Sie nicht auf den Einschluss der Kinder in die Reiseversicherung vergessen. Bei einem unverbindlichen Versicherungsvergleich werden all jene Daten abgefragt, die für die Berechnung verschiedener Angebote notwendig sind. In den Tarifdetails sehen Sie dann, ob speziell auf die Kinder abgestimmte Stornogründe – beispielsweise beim Nichtbestehen der Reifeprüfung – in den einzelnen Angeboten inkludiert sind.
Nur durch den dezidierten Einschluss der mitreisenden Kinder in den Vertrag erweitert sich nämlich auch die Reisekrankenversicherung auf diese. Sollten nicht-mitreisende Kinder oder anderer Familienangehörige erkranken und daher eine Stornierung notwendig sein, wird ein solcher Fall von manchen Anbietern gedeckt. Informationen finden Sie hierzu in den Tarifdetails einer individuellen Berechnung.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, bei dem Abschluss einer neuen Versicherung immer auch die Kinder im Kopf zu behalten und sich zu fragen, welche Anforderungen in diesem Zusammenhang an die Versicherung gestellt werden.
Damit dieser Fakt nicht übersehen wird, wird in den durchblicker.at-Vergleichsrechnern immer dann nach Kindern gefragt, wenn diese nicht automatisch mitversichert sind bzw. der Einschluss direkten Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie hätte.

Zusätzlich gilt es, vor allem wenn junge Erwachsene ausziehen oder aber beginnen, eigenes Geld zu verdienen, nochmals sicherzustellen welche Auswirkungen dies auf den Versicherungsschutz haben kann. Gegebenenfalls müssen nämlich einzelne Produkte adaptiert oder neu abgeschlossen werden, um für den Fall des Falles tatsächlich perfekt abgesichert zu sein.

Foto: ValentynVolkov – istockphoto.com
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