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Konto wechseln ist ab 18. September einfacher

Verfasst am 06.09.2016


Über das neue Verbraucherzahlungskontogesetz, das am 18. September in Kraft tritt, darf man sich freuen. Es bringt ein Bankkonto für alle, mehr Gebührentransparenz und einen vereinfachten Kontowechsel!

Konto wechseln

Basiskonto für Jedermann

Das Zahlungskonto, auf das jeder Recht hat, ist ein reguläres Konto mit Bankomatkarte, Onlinebanking, Lastschriften und Daueraufträgen. Lediglich Überziehungsrahmen und Kreditkarte sind hier nicht vorgesehen.

Die maximalen Kosten für das Konto sind ebenfalls vorgeschrieben: Die Kontogebühren dürfen höchstens 80 Euro im Jahr betragen. In speziellen Fällen können diese jedoch auf maximal 40 Euro jährlich halbiert werden.

Konto wechseln mit Bankenservice

Eine weitere Neuerung betrifft den Kontowechsel: Wechselt man zu einer anderen Bank, muss die alte Bank alle Informationen zu Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträgen (13 Monate rückwirkend) an die neue Bank weitergeben. Die neue Bank muss den Lastschriften-Empfängern die neue Bankverbindung bekanntgeben. So wird der Kontowechsel wesentlich vereinfacht!

Ein genauer Blick auf die Konten zeigt, dass sich der Wechsel bezahlt macht: Bis zu 245 Euro im Jahr lassen sich durch den Vergleich der Angebote einsparen! Wer sich hohe Gebühren sparen möchte, sollte deshalb nicht das erstbeste Konto wählen, sondern die Banken vergleichen und so jährlich sparen. Foto: shutterstock.com

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