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Mit Hund verreisen: Tipps für einen entspannten Urlaub mit Ihrem Vierbeiner

Verfasst am 01.07.2022


Ein Urlaub mit Hund erfordert eine gute Vorbereitung: Impfungen, EU-Heimtierausweis, Reise­apotheke und ein gültiger Versicherungsschutz im Ausland. Auch örtliche Bestimmungen wie Hundeverbote, Maulkorb oder Leinenpflicht sollten bei der Reiseplanung beachtet werden. Wir geben Tipps, wie Sie entspannt und stressfrei mit Ihrem Vierbeiner verreisen.

Foto: Chalabala - stock.adobe.com

Das erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag:

Einreisebestimmungen mit Hund in EU-Länder

Für das Reisen mit Hunden gibt es in der Europäischen Union eine ganze Reihe von Vorschriften. Die gute Nachricht vorweg: Das Einreisen und Ausreisen zwischen EU-Ländern ist mittlerweile einfacher geworden.

Diese 3 Dinge sind für die Einreise in EU-Länder allerdings Pflicht:

  • EU-Heimtierpass
  • Mikrochip
  • Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)

EU-Heimtierausweis
Dieser Ausweis für den Hund ist Identitätsnachweis und Impfbescheinigung in einem. Der Ausweis darf nur von Tierärzt:innen ausgestellt werden und enthält zum Beispiel Angaben zum Tierhalter sowie Informationen zum Mikrochip und den durchgeführten Impfungen.

Tollwutimpfung
Für die Einreise in ein EU-Land ist auch eine Tollwutimpfung nötig. Diese muss im Heimtierausweis eingetragen und auch gültig sein. Achten Sie daher darauf, dass die Gültigkeit korrekt im Heimtier­pass eingetragen ist. Gültig ist die Erstimpfung 21 Tage nach dem Stich.

Bandwurmbehandlung in einigen Ländern erforderlich
Es gibt auch Staaten, die für die Einreise zusätzlich eine Bandwurmbehandlung verlangen: Finnland, Großbritannien, Irland, Nordirland, Malta, Montenegro und Norwegen. Frühestens fünf Tage und spätestens einen Tag vor Reiseantritt ist die Behandlung durchzuführen. Als Nachweis dient eine Eintragung im EU-Heimtierausweis.

Tollwut-Antikörpertest und Gesundheitszeugnis für Drittländer
Andere Länder, andere Sitten: Manche Länder bergen Gesundheitsrisiken und verlangen einen Tollwut-Antikörpertest vor der Einreise – wie zum Beispiel Albanien, Montenegro oder Serbien. Auch bei der Rückreise aus einigen Drittstaaten nach Österreich wird ein Nachweis über Tollwut-Antikörper verlangt. Nämlich wenn man von Ländern wie Albanien, Kosovo, Serbien, Montenegro oder der Türkei wieder einreist. Zusätzlich verlangen einige Drittländer (z.B. Albanien, Montenegro, Nordmazedonien, Türkei), dass man ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorlegt bzw. mitführt. Auch wenn man sich lediglich auf Durchreise dieser Länder befindet.

Besondere Bestimmungen für Listenhunde
Für Listenhunde können besondere Vorschriften gelten. In Kroatien, Norwegen, Portugal und Spanien müssen Listenhunde vor der Einreise registriert werden. In Großbritannien, Dänemark, Frankreich und Zypern gelten für gewisse Rassen sogar komplette Einreiseverbote. So ist die Einreise nach Frankreich beispielsweise mit einem Pitbull oder Rottweiler nicht möglich, Dänemark lässt unter anderem American Staffordshire nicht einreisen. Wenn Sie einen Listenhund besitzen sollten Sie sich unbedingt erkundigen, welche Rasse unter ein Einfuhrverbot oder unter eine Registrierungspflicht fällt.



Überprüfen Sie die Deckungen Ihrer Tierversicherungen

Überprüfen Sie vor Reiseantritt, ob Ihre Hundehaftpflicht und Hundekrankenversicherung auch im Ausland gilt. Am besten werfen Sie hierfür einen Blick in die Polizze.

Eine Hundehaftpflicht gilt entweder in Europa oder weltweit (örtlicher Geltungsbereich).

Bei der Hundekranken- und Hundeunfallversicherung sollten Sie darauf achten, ob Sie einen Auslandsschutz inkludiert haben. Tierarztkosten werden dann auch im Ausland übernommen. Wenn der Versicherungsschutz nicht ausreicht, lohnt es sich, diesen anzupassen.

Gut zu wissen: Oft ist ein Hundehaftpflichtschutz bereits in der Haushaltsversicherung oder Eigenheimversicherung inkludiert. Auch hier lohnt sich ein Blick in die Polizze, ob die Hundehaftpflicht für Reisen in Europa oder weltweit gilt.

Sie haben keine Hundehaftpflicht? Dann sollten Sie spätestens vor Ihrem Urlaub eine abschließen. Denn Sie haften als Hundehalter:in für Personen- und Sachschäden, die Ihr Vierbeiner bei Dritten verursacht. Eine Hundehaftpflicht schützt Sie daher vor einem finanziellen Risiko, da sie Schadensersatzforderungen von Dritten deckt. Bereits ab 4 Euro im Monat können Sie sich mit einer Hundehaftpflicht Versicherung absichern.

Reisen mit Hund: Ihre Checkliste für die Reiseplanung


Verreisen mit Hund: Mit dieser Checkliste und hilfreichen Tipps gelingt der Urlaub mit Ihrem Vierbeiner

Das Reisegepäck Ihres Hundes

In das Reisegepäck Ihres Hundes gehört neben Kuscheldecke, Lieblingsspielzeug, Maulkorb, Leinen, Wasser- und Fressnapf auch eine kleine Reiseapotheke. Diese sollte neben Medikamenten, die Ihr Hund täglich braucht, auch noch weitere Utensilien beinhalten. Mehr dazu in der Grafik oben.

Denken Sie auch daran, genügend Futter mitzunehmen. Entweder für die erste Tage – bis sich der Hund an das neue Futter vor Ort gewöhnt hat – oder für die gesamte Urlaubszeit. Denn eine Futterumstellung kann oft unangenehme Folgen wie Blähungen, vermehrten Kotabsatz oder Durchfallerkrankungen verursachen. Bekommt Ihr Hund Rohfutter (BARF)? Bedenken Sie bei der Reiseplanung mit, ob BARF-Futter im Reiseland verfügbar ist und ob es in Ihrer Unterkunft die entsprechenden Kühlmöglichkeiten gibt.

Flugreise, Zugfahrt oder Autoreise mit Hund

Ob mit Flugzeug, Bahn oder Auto: Wenn Sie mit Ihrem Hund verreisen, sollten Sie das Wohl Ihres Vierbeiners schon bei der Reiseplanung berücksichtigen. Die individuelle Wahl des Transportmittels hängt stark von Charakter, Alter, Rasse und Gesundheitszustand des Hundes ab.


Autoreise mit Hund
Die Vorteile einer Autoreise liegen klar auf der Hand: Regelmäßige Pausen für einen Auslauf sind möglich, vertraute Gegenstände wie Kuscheldecke oder Lieblingsspielzeug können problemlos mitgenommen werden.

Beim Autofahren mit Hund ist aber besonders auf die Sicherheit zu achten. Kleine Fellnasen können mit einem speziellen Geschirr auf dem Rück- oder Beifahrersitz gesichert werden. Mehr Bewegungs­freiraum bietet der Kofferraum, der mit einem Trenngitter versehen werden sollte. Die größte Sicherheit für Mensch und Tier bietet allerdings eine Transportbox.

Lassen Sie Ihren Hund bei warmen Temperaturen aber nie allein im Auto. Durch warme Außen­temperaturen und Sonneneinstrahlung kann sich das Auto bereits innerhalb weniger Minuten lebensgefährlich erhitzen.


Fliegen mit Hund
Jede Fluggesellschaft hat andere Vorschriften, was die Beförderung von Hunden angeht: Einige Airlines erlauben kleine Hunde bis fünf oder acht Kilogramm (inklusive Eigengewicht der Trans­porttasche) in der Kabine. Die Transporttasche muss dann während des Fluges unter dem Vordersitz verstaut werden. Größere Hunde (mit mehr als 8 kg Gewicht) müssen in einer speziellen Hundetransportbox im Frachtraum mitfliegen – Ausnahmen gibt es nur für begleitende Blinden­führhunde.

Am besten informieren Sie sich bereits im Vorfeld und bevor Sie einen Flug buchen bei den Fluggesellschaften. Denn oftmals werden auch bestimmte Rassen von der Beförderung ausgeschlossen. Das betrifft vielfach Hunderassen mit platten Nasen oder verkürzten Schnauzen wie Möpse oder Bulldoggen.


Mit Hund im Zug und Bus unterwegs
Auch Bus- und Bahnunternehmen haben unterschiedliche Bestimmungen, was die Mitnahme von Hunden anbelangt. Informieren Sie sich auch hier wieder vor Reiseantritt.

So verbieten viele Fernbusanbieter generell die Mitnahme von Hunden auf Auslandsfahrten. Im Zug dürfen kleine Hunde in einer Hundetaschen oft kostenlos mitgenommen werden. Wenn der Hund größer ist, benötigt er meist ein eigenes Ticket und muss mit Maulkorb und Leine gesichert sein. Ausnahmen gibt es für Assistenzhunde.

Zugreisen können dann eine Alternative sein, wenn Ihr Hund bereits an dieses Verkehrsmittel gewohnt ist. Achten Sie darauf, dass die Bahnfahrt möglichst mehrere und längere Zwischenhalte hat, damit Ihr Hund oft genug nach draußen kommt. Auch eine Wasserschüssel sollten Sie mitführen.

Verhaltensregeln mit Hund im Urlaub

Ob Strandurlaub mit Hund am Mittelmeer oder aktiver Wanderurlaub: Auch vor Ort gelten in den Urlaubsländern unterschiedliche Vorschriften hinsichtlich Hundeverbot, Maulkorb und Leinenpflicht an öffentlichen Plätzen, in Gebäuden oder in Verkehrsmitteln.

Zudem sind Hunde an vielen öffentlichen Ständen nicht erlaubt. Ein Hundeverbot an Stränden gilt zum Beispiel in Kroatien und Portugal. Achten Sie daher bereits bei der Reiseplanung auf spezielle Hundestrände. In Finnland, Norwegen und Schweden sind Hunde beispielsweise in Restaurants nicht gern gesehen.

Welche Reise-Erfahrungen haben Sie mit Ihrem Hund schon erlebt? Und was sind Ihre Tipps für einen entspannten Urlaub mit Hund? Verraten Sie es uns und hinterlassen Sie einen Kommentar.


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