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Urlaub mit Hund: Was Sie bei Reisen ins Ausland beachten sollten

Verfasst am 02.08.2024


Viele Hundebesitzer:innen möchten auch im Urlaub nicht auf ihren vierbeinigen Freund verzichten. Allerdings fehlt oft das Bewusstsein für notwendige Vorbereitungen und mögliche Risiken. Wir verraten Ihnen, worauf Sie vor und während der Urlaubsreise mit Hund achten sollten.

Foto: Atlas - stock.adobe.com

Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung für den Hund – gilt die Versicherung auch im Ausland?

Als Hundebesitzer:in sollten Sie vor der Reise die Bedingungen Ihrer Hundehaftpflicht­versicherung prüfen. Wer keine Hundehaftpflicht hat, sollte diese spätestens vor dem Urlaub abschließen. Der Grund: Als Hundehalter:innen haften Sie für Personen- und Sachschäden, die Ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflicht schützt Sie also vor finanziellen Risiken, indem sie Schadensersatzforderungen Dritter abdeckt.

durchblicker-Tipp: Günstige Hundehaftpflichtversicherungen starten bereits ab 4 Euro im Monat und sind direkt über den durchblicker-Tarifvergleich für Hundeversicherungen abschließbar.

Auch bei der Hundekranken- und Hundeunfallversicherung sollte geprüft werden, ob ein Auslandsschutz inkludiert ist. Tierarztkosten werden dann auch im Ausland übernommen. Falls der Versicherungsschutz nicht ausreicht, kann eine Anpassung sinnvoll sein.

Günstige Hundekrankenversicherung bereits ab 25 Euro im Monat

Günstige Hundekranken- und Unfallversicherungen für eine 10 Monate alte Mischlingshündin starten bereits ab 25 Euro im Monat. Ein Tarifvergleich lohnt sich: Bis zu 300 Euro können Sie bei der Wahl der passenden Hundekrankenversicherung so sparen.

Will man auch im Ausland geschützt sein, ist man ab 36 Euro im Monat dabei. Ein Tarifvergleich über durchblicker spart bei diesem Deckungsumfang bis zu 170 Euro im Jahr.



Wenn der Hund krank wird

Wenn der Hund vor der Reise krank wird und die Reise storniert werden muss, deckt eine Hundeversicherung das nicht – unter gewissen Voraussetzungen jedoch eine Reiseversicherung.

Einige Reiseversicherungen mit erweiterter Deckung umfassen eine Erkrankung, einen Unfall oder Tod von Haustieren. Dieser erweiterte Schutz erhöht aber auch die Prämie. Und: Ist der Hund tatsächlich krank geworden, braucht es einen Nachweis vom Tierarzt.

Heimtierausweis und Tollwutimpfung in EU-Ländern

Innerhalb der EU brauchen Hunde den blauen EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung. Der Ausweis für den Hund ist Identitätsnachweis und Impfbescheinigung. Er darf nur von Tierärzt:innen ausgestellt werden und enthält zum Beispiel Informationen zum/zur Tierhalter:in, Mikrochip und Impfungen. Auch die Tollwutimpfung muss im Heimtierausweis eingetragen sein. Gültig ist die Erstimpfung 21 Tage nach dem Stich.

Wer mit seinem Haustier in ein Nicht-EU-Land verreist, benötigt oft zusätzlich ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Dieses ist nach der Ausstellung 10 Tage gültig. In einigen Ländern wie Albanien, Montenegro oder Serbien sind zusätzliche Tollwut-Antikörpertests erforderlich. Auch bei der Rückreise nach Österreich aus bestimmten Ländern wird dieser Nachweis verlangt.

Besondere Bestimmungen für Listenhunde

Für Listenhunde (Kampfhunde) gelten im Ausland oft besondere Vorschriften. In Kroatien, Norwegen, Portugal und Spanien müssen Listenhunde vor der Einreise registriert werden. In Großbritannien, Dänemark, Frankreich und Zypern gelten für gewisse Rassen sogar Einreiseverbote. Beispielsweise dürfen Pit Bull oder Rottweiler nicht nach Frankreich einreisen, und Dänemark verbietet die Einreise von American Staffordshire Terriern. Besitzer:innen von Listenhunden sollten sich vorab informieren, welche Bestimmungen in ihrem Reiseland gelten.


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