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Autoversicherungen werden wegen Regierungsbeschluss ab 1.1.2012 teurer

Verfasst am 17.11.2011


Wegen einer kürzlich beschlossenen Anpassung der Mindest-Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflicht werden die Preise in der Autoversicherung für rund die Hälfte der österreichischen Autofahrer teurer. Betroffene Konsumenten haben ein Sonderkündigungsrecht und sollten prüfen, ob sich ein Anbieterwechsel rechnen würde.

Der Ministerrat hat am Dienstag eine Anhebung der Mindestversicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung von 6 auf 7 Mio. Euro beschlossen. Die Änderung gilt bereits ab 1.1.2012 für alle bestehenden und neuen Versicherungsverträge. Wir sehen darin eine reine Verteuerung ohne wirklichen Mehrwert für die Konsumenten.

Preiserhöhung ohne echten Mehrwert

Schäden jenseits der 6 Mio. Euro sind in Österreich extrem selten, wenn sie aber eintreten, können sie auch deutlich mehr als die jetzt beschlossenen 7 Mio. Euro ausmachen. Obwohl wir es grundsätzlich begrüßen, dass die Summen angehoben werden, ist das Ausmaß aber unbefriedigend. Die geringe Anhebung der Versicherungssumme löst das Problem aus Konsumentensicht nicht, die Versicherungsbranche hingegen profitiert von den steigenden Versicherungsprämien. Die jetzt beschlossene Summenanhebung verkommt damit in erster Linie zu einer gesetzlich beauftragten Preiserhöhungsaktion auf dem Rücken der Konsumenten.

Verteuerung um bis zu 3 Prozent - 2 Millionen Autofahrer betroffen

Auch wenn der Nationalrat formal noch zustimmen muss, ist die Änderung offenbar bereits beschlossene Sache. Die Branche hat die neuen Bestimmungen zum Teil bereits vorweggenommen: Einzelne Anbieter haben den Abschluss von Kfz-Versicherungen mit 6 Mio. Euro Deckungssumme bereits eingestellt. Die Neuangebote ab 7 Mio. Euro Deckungssumme kosten um bis zu 3 Prozent mehr. Für bestehende Verträge, deren Deckungssumme per 1. Jänner angepasst werden muss, stehen damit ähnliche Verteuerungen ins Haus.

Wir schätzen die Zahl der betroffenen Autofahrer auf Basis unserer Vergleichsrechner auf ca. 2 Millionen. Ein Lichtblick für Konsumenten angesichts dieser Preiserhöhung: Durch die außerordentliche Prämienanpassung haben Versicherungskunden ein Sonderkündigungsrecht und können die Gelegenheit nützen, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Sonderkündigungsrecht: Wechsel des Versicherers kann bis zu 400 Euro sparen

Jetzt sollten Konsumenten daher noch mal die Preise vergleichen und nach der Prämienerhöhung das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Dazu müssen Konsumenten innerhalb von 30 Tagen nach der Information durch die Versicherung den Vertrag aufgrund der Tarifanpassung nach §14a KHVG kündigen. Danach hat man noch einmal 30 Tage Zeit, eine neue Versicherung abzuschließen. Bei einem Abschluss über durchblicker.at erledigen natürlich wir alle Formalitäten!
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