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Strengere Regeln fürs Abschalten von Strom in Privathaushalten AK: Erste Schritte gegen Energiearmut, weitere müssen folgen

Verfasst am 19.04.2012


Strom darf in Privathaushalten nach nicht bezahlter Stromrechnung künftig erst nach zweimaliger Mahnung abgeschaltet werden, das Wiedereinschalten darf maximal 30 - statt bisher bis zu 132 - Euro kosten.

Das sind die wichtigsten Verbesserungen für Konsumenten/-innen, die die Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz bringen wird. Für AK-Präsident Kalliauer erste wichtige Schritte gegen die Energiearmut, denen weitere folgen müssen.

Rund 300.000 Menschen in Österreich können ihre Wohnung nicht angemessen heizen und wissen nicht, wie sie ihre Stromrechnung bezahlen sollen. Stagnierende Reallöhne und steigende Energiekosten treiben immer mehr Haushalte in die Energiearmut. Die Arbeiterkammer hat bereits mehrmals Vorschläge gegen diese Entwicklung präsentiert. In der Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, das morgen im Landtag beschlossen wird, werden einige Punkte dieser Vorschläge aufgegriffen.

So darf der Strom künftig erst nach zweimaliger Mahnung abgeschaltet werden und die Wiederherstellung darf maximal 30 - statt bisher bis zu 132 - Euro kosten. Neu ist auch, dass von den Konsumenten/-innen keine Vorauszahlungen für die Herstellung eines Stromanschlusses verlangt werden dürfen, die die Höhe einer Monatsstromrechnung übersteigen. Auch der bisher übliche "Risikoaufschlag" für Haushalte, die in Zahlungsschwierigkeiten sind, ist künftig untersagt.

Auf Drängen der Arbeiterkammer Oberösterreich wird als Ziel ins Gesetz aufgenommen, Energiearmut insgesamt zu verhindern. "Dieser Zieldefinition müssen aber rasch Taten folgen", so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. So fordert die Arbeiterkammer einen Spartarif bei niedrigem Stromverbrauch, finanzielle Unterstützungen für den Austausch energiefressender Geräte und die Befreiung einkommensschwacher Haushalte von Netzfixkosten. Darüber hinaus sollte der geplante "Bericht zur Energiearmut" bereits heuer erstellt werden und nicht erst - wie vom zuständigen Landesrat Anschober vorgesehen - frühestens Mitte 2013.






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